Küche mit über 50 Reklamationen

 

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9. Gesimsboden über Fenster.

  • Schrauben schräg eingedreht, keine Abdeckkappen.

Der Gesimsboden ist auf der rechten Seite mit Schrauben auf dem darunter befindlichen Eckoberschrank befestigt. Die Schrauben sind eingedreht und im Plattenmaterial versenkt.

 

Stellungnahme: Die Oberseite des Gesimsboden ist nur unter zu Hilfenahme einer Leiter einsehbar. Diese Betrachtungsweise entspricht nicht der Betrachtung aus normaler Gebrauchslage. Der geringe verbleibenden Raum zwischen Decke und Gesimsboden (18,5 cm) erschwert bei der Montage das exakte Eindrehen einer Schraube. Einbußen der Stabilität sind nicht vorhanden. Es liegt kein Fehler vor.

  • Überschüssige Bohrlöcher rechts, es fehlen die Stöpsel.

 

  • Zwei Bohrlöcher sind nicht genutzt eine Schraube ohne Abdeckung.

Stellungnahme: Die Beanstandung befindet sich auf dem Kranzboden, demnach außerhalb einer Betrachtung aus gebrauchstypischer Lage. Die Bohrlöcher sowie die nicht vorhandene Schraubenabdeckung bilden keinen Beanstandungsgrund.

  • Feder rechts und links roh, keine Kantenleimer.

Für den Anschluss zwischen angearbeitetem Kranzprofil des Gesimsbodens und dem aufgesetzten Kranzprofil des Eckoberschrankes ist der Gesimsboden auf Gehrung ausgeklinkt. Die Schnittkanten sind nicht mit Kantenmaterial abgedeckt.

 

Stellungnahme: Der Gesimsboden ist für den anschließenden Kranz ausgefräst und trägt im Bereich der Ausfräsung keine Kantenabdeckung. Es handelt sich um ein produkttypisches Merkmal und stellt keinen Fehler da.

10. rechter Unterschrank.

  • Hat Bohrlöcher für Rechts- Linksanschlag, obwohl die Bestellung eindeutig war.

Siehe Punkt 7.

  • Insgesamt 10 überflüssige Löcher in den Seiten, die verstöpselt wurden.

Siehe Punkt 7.

  • Dem Verkleidungsbrett fehlt unten der Kantenleimer.

An der linken Innenseite des Eckunterschrankes ist eine kunststoffbeschichtete Platte eingeschraubt. Die Platte ist oberhalb der Winkelschiene ausgeklinkt. Die Schnittflächen sind ohne Kantenanleimer.

 

Stellungnahme: Die Platte ist nachträglich in den Schrank eingesetzt worden. Sie verdeckt einen Ausschnitt in der Korpusseite, der bei der Montage der Küche gemacht wurde. Er sollte wahrscheinlich Zugang zur Heizung gewähren. Diese Möglichkeit wurde jedoch wieder verworfen und, wie vorgefunden, mit einer Platte geschlossen. Die Platte befindet sich innerhalb des Eckschrankes und sollte auch an den Ausschnittskanten versehen werden.

  • Tür muss richtig eingestellt werden.

Wie schon unter Punkt 7 beschrieben, muss auch diese Tür mittels der vorhandenen Topfbänder justiert werden.

11. Rechter Eckoberschrank.

  • Hat Bohrlöcher für Rechts- Linksanschlag obwohl die Bestellung eindeutig war.

Siehe Punkt 8

  • Insgesamt 4 überflüssige Löcher in den Seiten, die verstöpselt wurden.

Siehe Punkt 8

  • Tür hat innen links unten Macken, gleiche Macken am Korpus.

Es sind zwei übereinander liegende, sich hell darstellende Oberflächenbeschädigungen feststellbar. Beide Macken haben ungefähr die gleiche Form und Größe (4 mm x 2 mm). Die obere ist jedoch deutlicher ausgeprägt. Die Lackoberfläche ist geschädigt. An der unteren Vorderkante des Korpus sind im Kantenmaterial zwei Vertiefungen feststellbar. Die Macken der Tür und die Vertiefungen an der Korpuskante liegen bei geschlossener Tür exakt übereinander.

 

Stellungnahme: Die Beschädigungen liegen im Innenbereich der Möbeltür. Um Farbunterschiede die beim Austausch zu erwarten sind zu vermeiden sollten die Schadstelle z. B. mit dem König System nachgearbeitet werden.

  • Holz in der Front oben mittig rau.

Der obere Querriegel der Front fühlt sich beim Abtasten mit der Hand deutlich rauer an als die anderen Frontelemente. Bei näherer Betrachtung erscheint der Lack an dieser Stelle gröber und in den Poren offener.

 

Stellungnahme: Die Lackierung ist fehlerhaft. Zur Vermeidung von Farbunterschieden ist eine Nachbesserung der Oberfläche dem Austausch der Tür vorzuziehen.

  • Schrauben oben ohne Abdeckung.

 

  • Die Schrauben mit der die Kranzleiste befestigt ist, sind nicht mit Kappen abgedeckt.

Stellungnahme: Die Befestigung der Kranzleiste ist bei Betrachtung aus normaler Gebrauchslage nicht einsehbar. Ein Abdecken der Schrauben- köpfe mit Kappen ist an dieser Stelle weder üblich noch erforderlich. Kein Fehler.

12. 30iger Unterschrank.

  • Schubladen müssen eingestellt werden / obere Schublade zu hoch.

Die Fuge zwischen dem Schubkastenvorderstück und der Arbeitsplatte misst 2,5 mm. Bei den Nachbarschränken sind es 5,5 -7,5 mm.

 

Sollzustand: Beim Ausrichten der Möbelfronten ist auf ein gleichmäßiges Fugenbild zu achten. Unter Berücksichtigung der RAL GZ 430/1 B dürfen die Abweichungen der Fugenstärke nicht mehr als 25% der gewollten Fugenbreite betragen.

 

Stellungnahme: Die Abweichungen der Fugenbreiten sind erheblich und müssen korrigiert werden.

13. Oberschrank neben rechtem Eckoberschrank.

  • Schrank zum Granit nicht richtig verfugt.

Die zwischen Schrankrückwand und Nischenverkleidung bestehende Fuge ist umlaufend mit einer Dichtmasse (Silikon, Acryl) versiegelt. Rechts neben der unter dem Oberschrank angebrachten Lampe ist die Versiegelung auf ca. 6 cm unregelmäßig und nicht füllend ausgeführt.

 

Stellungnahme: Die Unregelmäßigkeit ist bei Ansicht aus normaler Gebrauchslage auffällig und muss nachgearbeitet werden.

14. Gefriergeräteschrank.

  • Gefrierschanktür nur mit einer schiefen und falschen Schraube befestigt.

Der Gefrierschrank ist mit je einer Schraube durch das Scharnier mit dem Korpus gegen Verschieben gesichert. Zum Einsatz kamen zwei Senkkopfschrauben. Die trichterartige Kopfform der Schrauben passt nicht zu den Bohrungen des Scharniers, da keine entsprechende Senkung vorhanden ist. Die Schraubenköpfe ragen aus den Bohrungen heraus. Auf der, der Verfahrenakte beigelegten Video-CD ist zumindest für das obere Scharnier erkennbar, dass zwei anders als beim Istzustand vorhandene Schrauben benutzt wurden.

 

Stellungnahme: Die vorhandenen Schrauben sind wieder durch die originalen zu ersetzen.

  • Gerät rechts und links oben ausgekittet.

In den Verbindungsfugen der einzelnen Gehäusekomponenten befindet sich ausgetretene Dichtmasse.

 

Stellungnahme: Das Austreten der Dichtmasse ist produktionsbedingt und stellt keinen Fehler da. Allerdings sollte bei Auslieferung des Geräts die ausgequollene Dichtmasse entfernt werden.

15. Backofenschrank.

  • Fugenbild nicht in Ordnung.

Der vom Raster höhengleiche Fugenverlauf zwischen dem Auszug unterhalb des Backofens und dem Unterteil der gestifteten Kühlschrankfront bildet einen Versatz von ca. 2 mm. Die vertikalen Fugen differieren zwischen 4,5 und 6,5 Millimeter.

 

Stellungnahme: Die RAL-GZ Abs. Kanten / Schmalflächen / Fugen lässt Abweichungen von bis zu 25% der gewollten Fugenbreite, jedoch nicht mehr als 2 mm pro 1 m Kantenlänge bei raumhohen Schranksystemen zu. Die vorgefundenen Abweichungen sind somit grenzwertig.

 

Anmerkung: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich Fugen durch die sich nach der Montage durch Beladung und Ingebrauchnahme veränderten Belastung ändern. Daher ist es normal, dass Türen und Schubkästen nach einem gewissen Zeitraum der Nutzung nachjustiert werden müssen.

  • Die Bedienblende hat Macken.

Das Bedienfeld weist im Verlauf der Oberkante eine kleine Macke auf. Die Beschädigung ist kleiner als 1 mm und ist nur bei näherer Betrachtung erkennbar.

 

Stellungnahme: Die Macke an dem Bedienfeld ist aufgrund ihrer geringen Größe für einen unvoreingenommenen Betrachter unauffällig und daher kein Beanstandungsgrund.

16. Kühlgeräteschrank.

  • Oben links lose Abdeckung.

Die Abdeckung für die Frontbefestigung ist aufgesteckt und löst sich auch unbeabsichtigt.

 

Stellungnahme: Die Abdeckung ist gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern.