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Urteile über Polstermöbel Teil 4

Diverse Mängel an der Polstergarnitur

12 Fragen musste der Sachverständige im Beweisbeschluss beantworten, ob die Polstergarnitur, die mit dem „Goldenen M“, dass RAL Gütezeichen für Möbel, den Bestimmungen der Richtlinien entspricht. Wesentliche Beanstandungspunkte waren die Sitztiefe, die Härte der Polsterung, der Neigungswinkel und die Nahtverläufe der streitgegenständlichen Polstergarnitur mit Lederbezug.

 

Die Polstergarnitur wurde nach den Prüfkriterien für industriell gefertigte Produkte in Anlehnung an die RAL GZ 430, den DIN und EN Normen und Standards, sowie dem angewandten Stand der Technik überprüft.

 

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Sind die Mängel am Sofa berechtigt ?

 

Es soll Beweis über folgende Behauptungen des Klägers erhoben werden:

 

a) Das Sofa weise folgende Mängel auf:

 

aa) Am oberen rechten Rückenteil befinde sich ein Nähfehler, welcher eine starke optische Beeinträchtigung zu Folge habe.

 

bb) Es gebe eine erhebliche Absackung im Schaumstoff auf der Sitzfläche.

 

cc) Das Sofa verfüge links oben auf der Armlehne über einen kompletten Faltenschlag, welcher auf der rechten Seite nicht vorhanden sei. Zudem bestünden an der Frontansicht an den Armlehnen stark unterschiedliche Raffungen, welche zu einer optischen Beeinträchtigung führten.

 

dd) Bei ansteigender Feuchtigkeit aufgrund der äußeren Witterung verteile sich in der Wohnung ein unangenehmer Geruch, der vom Polster herrühre.

 

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Schiefe Rückenlehne des Sofas

Sind schiefe Nähte vorhanden?
Entspricht die Polsterung der Rückenkissen der DIN Norm?

In dem Prozess wurde bei einem Polstermöbelstück die Aussrichtung der Rückenpolster beanstandet. Bei dem Sofa ist die Fuge nicht senkrecht, sondern weicht ca. 2,3 cm ab.

 

Um die Beanstandung zu beheben, müsste die Rückeneinheit gelöst und neu ausgerichtet werden. Eventuell muss dabei die Naht an der Gestellabdeckung, wo die Rückenkissen angenäht sind verändert werden.

 

Um die Reparatur durchzuführen, müssen keine sichtbaren Nähte geöffnet werden, sondern ausschließlich eine Naht, die sich hinter den Kissen befindet.

 

Der Kläger war mit dieser Maßnahme nicht einverstanden und verlangte den Rücktritt vom Kaufvertrag.

 

Info von moebelschlau: Warentypisch sind Abweichungen im Bereich bis zu 1 cm. Dies gilt insbesondere bei einem leger gepolsterten Sofa. Dies folgt aus der RAL-GZ-430.

 

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