Gerichtsurteile über Wohnmöbel

Die Geruchsbelästigung durch Formaldehyd

  

Wenn zulässige Grenzwerte tatsächlich wegen Formaldehydausdünstungen überschritten werden – wie es in diesem Fall war - dann bedarf dieses Urteil keinerlei weiterer Erklärungen.

 

Sollte ein Möbelstück tatsächlich eine Schadstoffbelastung aufweisen, die den gesetzlichen Richtwert überschreitet, hat der Käufer das Recht vom Kaufvertrag zurück zutreten.

 

Info von moebelschlau: Wenn Sie sicher sein möchten, dass ihr Möbelstück den zulässigen Grenzwerten entspricht, dann achten Sie auf das „goldene M“. Die Güteauszeichnung und die Prüfungen, um das goldene M zu erlangen, sind die umfangreichsten Prüfungen an Möbeln die es in Deutschland gibt. Auch die Umweltzeichen wie „Blauer Engel“ und „ÖkoControl“weisen den Weg zu emissionsarmen und verträglichen Möbelprodukten.

 

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Die Spaltmaße im Toleranzbereich

 

An einer Anbauwand werden zwischen Rückwand und Unterschränken diverse Spaltbildungen bemängelt. Eines der wesentlichen Fragen in diesem Prozess lautet: Liegt das Spaltmaß im Toleranzbereich der Vorgaben der Deutschen Möbelgütesicherung RAL-GZ-430?

 

Info von moebelschlau: Es gibt mit Sicherheit einige Beanstandungen die jeder uninformierte Betrachter bis zu einem gewissen Grad selber prüfen kann bzw. sich die nötigen Informationen zu besorgen (z.B. über unsere Website). Mit diesen Informationen sollte es möglich sein, eine ungefähre Beurteilung vorzunehmen, ob sich ein Rechtsstreit überhaupt rentiert. Es sollte vermieden werden, sich nur von einer subjektiven emotionalen Grundlage leiten zu lassen. Der Sachverständige tut dies nicht!

 

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Der Abzug einer Nutzungsentschädigung

 

Das Amtsgericht entschied, dass eine 20 prozentige Nutzungsentschädigung je nach Zustand und Nutzung für das erste Jahr und in allen weiteren Jahren von 10 Prozent vom Kaufpreis abzuziehen sind. Ein Abzug eines pauschalierten Schadensersatzes ist somit grundsätzlich möglich und wirksam. Das Verlangen eines pauschalierten Schadensersatzes stellt auch keine unangemessene Benachteiligung dar, schließlich gilt der Grundsatz : „pacta sunt servanda“. Das heißt soviel wie „Verträge sind einzuhalten“.

 

Info von moebelschlau: Der Möbelhändler kann eine sogenannte Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der das Möbelstück gebraucht wurde, anrechnen lassen. Dies wird in der Regel auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Möbelhändler verankert. Hier könnte zum Beispiel stehen: „Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung“.

 

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Üble Gerüche von Möbeln im Wohnzimmer

Gehen von Möbeln Ausdünstungen aus, die brennende Augen und/oder starke Kopfschmerzen verursachen, also beißend oder stechend sind, so sind derartige Möbel mit einem Fehler behaftet, der wesentlich ist und die Gebrauchsfähigkeit nicht nur beeinträchtigt, sondern aufhebt.

 

Info von moebelschlau: Achten Sie beim Kauf von Möbeln auf Gütezeichen (z.B. das „goldene M“ oder der „blaue Engel“). Um ein Gütezeichen an Möbeln anbringen zu dürfen, müssen Hersteller in Deutschland ihre Möbel in unabhängigen Prüflaboren intensiven und strengen Tests unterziehen. Dabei werden Haltbarkeit, Stabilität, Fertigungsqualität, Lichtechtheit und Schadstoffe geprüft. Bei diesen Prüfungen wird besonders Gewicht auf das Thema „gesundes Wohnen“ gelegt, in welchem gerade in diesem Bereich die verschiedenen Schadstoffanalysen ausgewertet werden, bevor das Möbelstück die Freigabe für den Handel bekommt.

 

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Die Ausstellungsware gilt als Neuware

 

Der Kunde kaufte eine neue serienmäßige Schrankwand. Anstatt eine Neubestellung durchzuführen lieferte das Möbelhaus die Schrankwand aus der Ausstellung. Ein Kaufvertrag über eine serienmäßige hergestellte fabrikneue Schrankwand kann durch die Lieferung eines Ausstellungsstücks, welches einige Zeit in der Ausstellung gestanden hatte erfüllt werden, weil Ware die in den Ausstellungsräumen nicht benutzt werden.

 

Info von moebelschlau: Da dieses Urteil aus dem Jahre 1991 datiert und somit ein wenig älter ist, ist es unserer Meinung nach nicht sicher, ob das Urteil auch heutzutage noch standhalten würde. Den heutzutage kann der Händler, bei Ausstellungsware die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von zwei Jahre, auf ein Jahr verkürzen. Allein diese Indiz, spricht schon gegen das Urteil. Auch sind wir der Meinung, dass Funktionselemente vom Kunden in der Ausstellung getestet werden. Somit kann man von einer Nichtbenutzung wohl nicht mehr sprechen.

 

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Abweichungen von Maßdaten bei Teppichen

 

Es wurde durch den Käufer ein Teppich mit circa Angaben bestellt und geliefert. Ein Vereinbarung dahingehend, dass der Teppich exakt die in der Vertragsurkunde ausgewiesenen Maße haben sollte, lag nicht vor. Es handelt sich um Circa-Werte die zur näheren Abgrenzung der etwaigen Größenordnung des Teppichs dienen.

 

Darüber hinaus wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in die vertraglichen Vereinbarung mit einbezogen. Demnach bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten vorbehalten und gelten als vertragliche Leistung. In diesem Zuge ist vorliegend zu berücksichtigen, dass es sich um einen handgefertigten Teppich handelt, bei denen Abweichungen von den angegebenen Größenordnungen üblich sind und im entsprechenden Fachbereich als handelsüblich anerkannt werden.

 

Info von moebelschlau: Hier gelten Abweichungen in der Größenordnung +/- 5 % als Toleranzbereich, mit der Konsequenz, dass eine handelsübliche und auch für den Käufer zumutbare geringfügige Abweichung der Maßdaten gegeben ist, die als vertragsmäßige Leistung anzusehen ist. Vor diesem Hintergrund ist daher eine Mangelhaftigkeit nicht gegeben und die Ware gilt als vertragsgemäß.

 

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Die Ware passte nicht durch das Treppenhaus

 

Das Möbel bzw. das Bett passte nicht, ohne es zu zerlegen, durch das Treppenhaus. Wer ist jetzt für die zusätzlichen Kosten der Demontage verantwortlich ? Das Möbelhaus verlangte vom Kunden ca. 350 Euro für Zerlegung der Bettanlage und holte sich vor Gericht aber eine „blutige Nase“ ab.

 

 

 

Info von moebelschlau: Liegen aber besondere Umstände vor, dass die baulichen Begebenheiten extreme Verhältnisse aufweisen, könnte dieses Urteil kippen. Auch die Vereinbarungen und Vertragsunterlagen sind in so einem Fall genaustens zu überprüfen. Zum vollständigen Urteil

 

Die angemessene Fristsetzung

 

Eine drei Wochen Frist zur Nachbesserung von Reklamationen hält das Brandenburgische Oberlandesgericht für ausreichend und angemessen. Sofern natürlich die Frist schriftlich gesetzt wurde. Verstreicht diese jedoch erfolglos, besteht die Möglichkeit sich vom Kaufvertrag zu lösen.

 

 

 

Info von moebelschau: Folgendes könnte man aus dem Urteil lernen. Sofern eine angemessene Frist zur Nachbesserung der Beanstandung gesetzt wurde, sollte die Nachbesserung auch innerhalb dieser gesetzten Frist, sofern sie angemessen ist, erfolgen. Grundsätzlich stehen dem Möbelhändler zwei Nachbesserungsversuche zur Verfügung bevor er den Rücktritt der Ware verlangen kann, es sei denn, die Umstände rechtfertigen weitere Nachbesserungsversuche.

 

Zum Beispiel bei einer gekauften Küche im Wert von ca. 8000 Euro. Falls hier mehrmals, also ca. 3 – 4 mal die LED Beleuchtung im Wert von ca. 50 Euro ausfällt und ersetzt werden muss, kann der Möbelkunde nicht den Rücktritt der gesamten Küche verlangen.

 


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Der Schutz vor Feuchtigkeitsschäden

 

Mieter müssen Möbelstücke zum Schutz vor Feuchtigkeitsschäden nicht von der Wand abgerückt aufstellen. So entschied das Landgericht Mannheim, dass die Möbellieferung zur Nutzung der Mietwohnung gehört. Der Mieter müsse die Möbel daher nicht in einer bestimmten Weise oder Anordnung aufstellen.Und er sei berechtigt, die Möbel direkt an den Außenwänden aufzustellen.

 

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Die sogenannten Stoßverletzungen

Es soll Beweis über die folgende Behauptung des Klägers durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden:

 

„Bei den Abplatzungen an der Nachttischkonsole und den Farbabweichungen bzw. Farbabschürfungen der Konsole und des Sockels des Doppelbettes handelt es sich um einen Materialfehler“.

 

Dem beweisbelasteten Kläger ist der Nachweis, dass die Kaufsache einen Mangel, im Sinne einer negativen Abweichung von der Sollbeschaffenheit, aufweist, nicht gelungen. Die Feststellungen des Sachverständigengutachtens sind eindeutig. Es handelt sich nicht um Mängel, sondern um Nutzungs- oder Gebrauchsspuren, sogenannte Stoßverletzungen.

 

Info von moebelschlau: Wenn solche Schäden nicht von vornherein vorhanden sind – z. B. bei Anlieferung des Schlafzimmers zum Kunden verursacht – sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass spätere äußere Einwirkungen zu derartigen und offensichtlichen Schäden geführt haben. Es liegt ein Schadensbild vor, dass typisch für einen Anstoß mit einem härteren Gegenstand unter Einflussnahme einer länger stehenden Feuchtigkeitsbildung ist. Siehe auch: Was sind Stoßverletzungen?

 

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