Einbauküche mit diversen Reklamationen

Küche mit über 50 Reklamationen Teil 2

3. Erster Oberschrank

  • Macke in der Tür links unter oberer Griffbefestigung.

 

Auf der Front des Oberschrankes befindet sich links neben der Griffstange, etwa 6mm unterhalb des oberen Griffstangenfußes eine etwa 2 cm messende waagerechte leichte Druckstelle. Weitergehende Schäden in der Lackoberfläche sind nicht feststellbar. Die Druckstelle ist bei Betrachtung aus einer für die Nutzung relevanten Sicht nicht auffällig. Sie ist erst bei genauerer Betrachtung und unter Zuhilfenahme einer Leiter erkennbar.

 

Stellungnahme: Die Beschädigung ist aus normaler, der Nutzung entsprechender Ansicht für eine unbefangene Person nicht erkennbar und gilt daher nicht als fehlerhaft.

 

4. Dunstabzugshaube

  • Haube links 5 mm zu tief.

Bei der Dunstabzugshaube handelt es sich um eine wandhängendes Modell. Beim Ortstermin wurde an der Vorderkante der 90 cm breiten Esse mit einer Digitalwasserwaage ein Gefälle von 0,1% zur linken Seite festgestellt. Dies entspricht 0,9 mm. Die sich darunter befindliche Arbeitsplatte weit keine Abweichung auf. Festgestellt werden konnte, dass der Essenkörper unter seitlichen Druck etwas nachgibt und in einer leicht veränderten Position verbleibt.

 

Stellungnahme:

 

Wie beschrieben lässt der Haubenkörper bauartbedingt eine gewisse Toleranz in seiner waagerechten Ausrichtung zu. Dieses Verhalten ist für eine Haube der vorgefundenen Bauart typisch und daher nicht fehlerhaft.

5. Gesimsboden

  • Unnötig großes Loch mit einem Brett abgedeckt.

Auf dem sich oberhalb der Dunstesse befindliche Gesimsboden ist eine ca. 31 cm breite weiße, kunststoffbeschichtete Platte aufgeschraubt. Die Schmalseiten der Platte sind mit einer Kunststoffkante belegt. An der Hinterkante wurde für den Kabeldurchlass eine Ausklinkung vorgenommen.

 

Stellungnahme: Die Abdeckung auf dem Gesimsboden ist fest verschraubt und bei gebrauchstypischer Betrachtung nicht einsehbar. Ein Fehler liegt hier nicht vor.

  • Schrauben ohne Abdeckung

Die für die zur Befestigung der aufgelegten Platte eingesetzten Schrauben sind nicht mit Abdeckkappen versehen.

 

Stellungnahme: Die Abdeckung befindet sich auf dem Gesimsboden hinter dem angearbeiteten Kranzprofil und liegt wie schon beschrieben außerhalb des gebrauchstypischen Sichtbereichs. Es ist weder üblich noch nötig in diesen Bereichen Schraubenköpfe mit Kunststoffkappen abzudecken. Ein Fehler liegt nicht vor.

6. rechter Glashänger

  • Rechts hinter Griff in der Mitte Pickel in der Lasur.

Auf der Front des Oberschrankes befindet sich rechts neben dem Griff ein im Durchmesser etwa 0,3 mm messender, leicht erhabe- ner Punkt. Erkennbar wird dieser erst bei näherer Betrachtung und erhöhtem Betrachtungsstandort (Leiter)

 

Sollzustand: Keine erkennbaren Fehler für einen nicht informierten Betrachter bei normalem Betrachtungsabstand (70 cm.

 

Stellungnahme: Es handelt sich um einen kleinen Lackfehler, der bei normaler Betrachtung für eine unbefange Person nicht erkennbar ist. Dieser bildet daher keinen Beanstandungsgrund.

7. linker Eckunterschrank

  • Hat Bohrlöcher für rechts Linksanschlag, obwohl die Bestellung eindeutig war.

Beim linken Eckunterschrank sind in der Anschlags sowie auf der Aufschlagsseite je sechs Bohrungen werkseits eingebracht. Auf der Anschlagseite sind vier für die Befestigung der Topfscharniere, auf der Gegenseite zwei für die Dämpfermontage genutzt.

 

Stellungnahme: Die vorgefundenen Bohrungen entsprechen dem für die Serienfertigung festgelegten Bohrbild. Bei den Eckunterschränken ist bei der Fa. Alno das Bohrbild stets für eine rechts/links Montage festgelegt. Kein Fehler

  • Insgesamt 6 überflüssige Löcher in den Seiten, die verstöpselt wurden.

 

Die nicht benötigten Bohrungen sind mit Abdeckkappen verschlossen. Zwei Kappen befinden sich in der Anschlagseite, vier Kappen auf der Aufschlagseite.

 

Stellungnahme: Die nicht benötigten Bohrlöcher sind, wie vom Hersteller empfohlen, mit den dafür vorgesehenen Abdeckkappen verschlossen. Kein Fehler.

  • Tür muss richtig eingestellt werden, laut Monteur nicht einstellbar.

Es handelt sich um eine aus zwei Teilen bestehende Tür. Aus optischen Gründen ist auf dem unteren Rahmen der Türfront eine “Schubkastenblende“ aufgesetzt. Man spricht hier von einer gestifteten Tür. Der obere Teil der Türfont ist im Vergleich zum unteren um ca. 3 mm nach vorn geneigt. Die Tür liegt beim Schließen im oberen Bereich nicht an.

 

Stellungnahme: Der obere Teil der Unterschrankfront muss in seiner Flucht zum unteren Teil ausgerichtet werden. Hiernach kann durch eine erneute Feinjustierung der dreidimensional verstellbaren Topfbandscharniere die Tür flächenbündig zum Umfeld eingestellt werden.

  • Zu großer Ausschnitt mit Verkleidungsbrett abgedeckt.

Auf die Rückwand des Spülenunterschrankes ist Innen eine Platte aufgesetzt. Sie deckt einen größer als notwendig vorgenommenen Ausschnitt für den Zugang zu den Wasseranschlüssen ab. Auf der linken Seite der Aufdoppelung ist ein Geschirrhandtuchhalter angeschraubt.

 

Stellungnahme: Mit der auf der Rückwand aufgedoppelten Platte ist der zu groß ausgefallene Rückwandausschnitt begrenzt worden. Der Ausschnitt befindet sich im Innenraum des Eckunterschrankes und ist daher nur bedingt einsehbar. Ein Ausschnitt oder eine teilweise Entfernung der Rückwand ist in jedem Fall für die Installation von Wasserzu- und ablauf nötig.

 

Die aufgesetzte Platte dient im vorliegenden Fall als Montagepunkt für den Trockentuchhalter. Für eine optisch einwandfreie Lösung ist eine durchgängige aus Rückwandmaterial (KH) bestehende Platte mit einem passenden Ausschnitt zu versehen und auf die vorhandene Rückwand aufzudoppeln. Eine Montage des Handtuchhalters ist aufgrund der geringen Materialstärken ohne eine weitere Verstärkung nicht mehr möglich.

  • Wasserarmatur mit Verschlussknauf vertauscht

Bei der Einbauspüle handelt es sich um das Modell Blancodelta Ausführung Edelstahl Seidenganz. Links neben dem Becken befindet sich die Abtropffläche, rechts ein Zusatzbecken mit gelochter Edelstahlschale. An der Rückseite des Spülbeckens befinden sich zwei Bohrungen.

 

Die rechte Bohrung liegt mittig hinter dem Becken und wird für den Drehknauf der Ablauffernbedienung genutzt. Die linke Bohrung dient der Wasserarmatur und befindet sich hinter der Beckenecke . Auf der, der Verfahrensakte beigelegten Video-CD ist eine vom Istzustand abweichend Installation erkennbar.

Nutzung der Schlauchbrause
Symbolfoto Edelstahlspüle

Stellungnahme: Damit mit der Wasserarmatur ein möglichst großer Teil der Einbauspüle auch ohne Nutzung der Schlauchbrause erreicht werden kann, ist es vom Hersteller vorgesehen, die Armatur in die rechte Bohrung einzusetzen. So wird gewährleistet, dass die Armatur bis über das kleine Becken schwenkbar ist. Armatur und Fernbedienung müssen in der Anordnung getauscht werden.

  • Abwasserrohre falsch montiert, Wasser läuft bergauf.

Vom Beckenablauf zum Geruchsverschluss befindet sich ein ca. 30 cm langes Verbindungsrohr. Festzustellen ist ein Gefälle zurück zum Beckenablauf von 1,5 cm.

 

Stellungnahme: Durch die im Rohr befindliche Steigung bleibt Wasser im Ablaufrohr stehen. Dies kann im Laufe des Nutzungszeitraums zu Ablagerungen führen. Abflussrohre sollen daher ein permanentes Gefälle aufweisen. Die Installation ist dementsprechend auszurichten.

8. linker Eckoberschrank.

  • Hat Bohrlöcher für Rechts-Linksanschlag, obwohl die Bestellung eindeutig war.

Die Anschlag- und Aufschlagseiten des Eckoberschrankes sind mit Bohrungen für eine Beschlagmontage für eine rechts oder links angeschlagene Tür versehen. Montiert ist eine rechts angeschlagene Tür.

 

Stellungnahme: Die Fa. Alno fertigt Eckoberschränke grundsätzlich mit Bohrungen für rechts/links Montage. Der vorgefundene Zustand entspricht den Serienvorgaben.

  • Insgesamt vier überflüssige Löcher in den Seiten, die verstöpselt wurden.

In der Aufschlagseite befinden sich sechs mit Kappen abgedeckte Bohrungen sowie zwei weitere, die für die Dämpfermontage genutzt sind.

 

Stellungnahme: Die nicht benötigten Bohrlöcher sind, wie vom Hersteller empfohlen, mit den dafür vorgesehenen Abdeckkappen verschlossen.

  • Gestänge verschrammt.

Die drei Ablagen des Karussells sind an einem senkrechten 18 x 18 mm starken Vierkantrohr (Stahl) befestigt. Die Stahloberfläche ist galvanisch veredelt (Chrom). Außer den Walz- und Ziehspuren ist ein ca. 15 mm langer schräg verlaufender “Kratzer“ sichtbar. Die galvanische Oberfläche ist nicht beschädigt, der Kratzer liegt unterhalb der Chromschicht.

 

Stellungnahme: Die Ausführung des Vierkantrohres entspricht dem Serienstandard für das, von der Fa. Alno, eingesetzte Drehkarussell. Das beanstandete Bauteil befindet sich zumeist hinter der geschlossenen Tür, also im Innenbereich des Oberschrankes und hat vorwiegend konstruktive Aufgaben.

 

Der Hersteller der Innenausstattung hat bei diesem Bauteil keine höherwertige Oberfläche als die vorhandene vorgesehen. Der sich unter der galvanischen Beschichtung befindliche Kratzer bildet keinen Beanstandungsgrund.

  • Oberer Boden schlecht ausgebessert, Matte steht hoch, nachbessern.

An der oberen Ablage des Drehkarussells befindet sich im Bereich der Halterung eine ausgespachtelte Beschädigung. In normaler Gebrauchslage wird diese Reparaturstelle von der aufliegenden Rutschmatte abgedeckt. Die Spachtelmasse ist im vorderen Bereich nicht beigearbeitet und bildet eine deutliche Wulst. Die Rutschmatte ist an dieser Stelle sichtbar über den Ablagerand angehoben.

 

Stellungnahme: Der optische Zustand sollte einwandfrei sein. Hierzu muss die Matte plan aufliegen können Die ausgebesserte Stelle ist so nachzuarbeiten, dass eine glatte, zum Umfeld plane Fläche entsteht, die der Matte ein einwandfreies Aufliegen ermöglicht.