Wenn die Möbel Macken und Kratzer haben !

 

Nicht immer ist der Möbelhändler verpflichtet eine Ersatzlieferung zu stellen. Ausschlaggebend ist insoweit die Intensität der funktionellen oder ästhetischen Beeinträchtigung. Handelt es sich um eine geringfügige ästhetische Beeinträchtigung oder um einen gravierenden Mangel ?

 

Macke kaum sichtbar
Kaum erkennbare Druckstelle

 

Nehmen wir die Beanstandung dieses Bildes als Fallbeispiel. Eine 0,3 mm leichte Druckstelle.

 

Erkennbar wird diese Druckstelle erst bei näherer Betrachtung.

 

Eine Reparatur ist in diesem Fall aufgrund der sehr flachen Oberfläche in der Regel nicht möglich. Ein Retuschieren mit einem Lackstift ist aus optischen Gründen möglich. Aber ist ein Austausch der Schublade berechtigt und erforderlich ?

Aus Sachverständigen– und technischer Sicht könnte wie folgt bewertet und geprüft werden :

  

Prüfmodul 1: Abstand für Mängelbeurteilung ca. 70 cm ( gerader Blickwinkel auf die Beanstandung ) bei diffusem Tageslicht ( bedeckter Himmel )

 

Prüfmodul 2: Die Beanstandung muss für den Laien sofort „augenfällig“ sein ( ohne Sehhilfen, Sonne, Strahler, etc.)

 

Prüfmodul 3: Die Oberfläche muss „Handflächen glatt“ sein

 

Prüfmodul 4: Der „harmonische Gesamteindruck“ (2-3 Meter ) muss im Neuzustand gewahrt und mangelfrei sein. Auch die jeweilige Augenhöhe ist zu beachten

 

Prüfmodul 5: Die Gesamtbeurteilung erfolgt aus Sachverständigen– und technischer Sicht u.a. auch, ob die Beanstandung wesentlich oder unwesentlich ist.

 

Prüfmodul 6: Werden die Fronten oder nicht direkt sichtbare bzw. untergeordnete Stellen beanstandet.

Ergebnis im vorliegenden Beispiel :

 

Unter Berücksichtigung der Begebenheiten, dass eine ästhetische Beeinträchtigung nur unter besonderen Bedingungen zu verzeichnen ist, ist diese Beanstandung als unerheblich einzustufen.

 

Auch ist kein erkennbarer Fehler für einen nicht informierten Betrachter bei normalen Betrachtungsabstand ( 70 cm ) festzustellen. Es handelt sich um eine kleine Druckstelle, die bei normaler Betrachtung für eine unbefangene Person nicht erkennbar ist. Dieser bildet daher keinen Beanstandungsgrund.

 

Hinweis : Wird die Beanstandung nicht direkt bei Anlieferung angezeigt, sondern erst Tage oder Wochen später, dann wird die Beweislast für den Kunden schwieriger und es könnten sich um Spuren des Gebrauches handeln. Ein Fehler im Sinne des Gewährleistungsrechts ist nur feststellbar, wenn eine Beeinträchtigung der Sache, die ihren Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt und bei der Auslieferung der Möbelstücke vorhanden ist. Nachträgliche Gebrauchsspuren sind dagegen kein Mangel in diesem Sinne.

 

Gutachter Lineal zur Feststellung der beanstandeten Größe.
Lineal für Sachverständige

 

Selbst wenn ein Fehler der Kaufgegenstandes vorläge, so wäre er als Bagatellfall einzustufen, der nur einen unerheblichen, geringfügigen optischen Mangel aufweist.

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