Spaltmasse

Stellungnahme 1

 

Bezüglich des Hängeschrankes möchten wir darauf hinweisen, dass durch das Beladen sowie durch die Ingebrauchnahme eine veränderte Belastung herbeigeführt wird und dadurch die Türen nach einem gewissen Zeitraum der Nutzung nachjustiert werden müssen. Dies fällt allerdings nicht in unserem Verantwortungsbereich. Unsere Monteure sind allerdings bereit am 20.07.2018 die Nachjustierung nochmals vorzunehmen und das Tropfen der Armatur zu prüfen ggf. zu beheben.

 

Stellungnahme 2

 

Wir haben Verständnis für die subjektiv emotionale Bewertung Ihrer Mandantschaft, dass Sie die vorhandenen Spaltmaße als störend empfindet. Nur nach intensiver Betrachtung der Wohnmöbel sind geringfügige Maßdifferenzen zu erkennen, die aber das harmonische Gesamtbild und die Funktionalität der Anbauwand nur unerheblich beeinträchtigen, diese aber keinen Mangel im Rechtssinne darstellen.

 

Wir möchten auch betonen, dass wir uns in der industriellen Serienfertigung befinden und den Beurteilungen der Industrie- und Handelskammer unterliegen und nicht die der Handwerkskammer für maßgefertigte Möbel, die „strengeren Toleranzwerten“ unterliegt. Toleranzwerte sind zwingend notwendig, um die einwandfreie Montage einer industriell gefertigten Anbauwand zu gewährleisten. Weiterhin möchten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Einzelelemente wie z.B. Korpus, Bodenplatte, Sockel etc. mit fixierten Standardmassen hergestellt werden und von unterschiedlichen Vorlieferanten gefertigt werden. Dies führt unwiderruflich zu größeren Spaltmassen und ist in der Herstellung von Wohnmöbeln nichts Außergewöhnliches.

 

Eine weitere Ursache der vorhandenen Spaltmasse ist der bei Ihrer Mandantschaft relativ weiche und sehr stark nachgebende Laminatfussboden der im Verkaufsgespräch keine Erwähnung fand. Die Rückwand wird nach den Richtlinien mit einer Befestigungsschiene direkt an der Wand fixiert und liegt somit nur auf den Unterschrank auf. Durch den stark nachgebenden Laminatfussboden senkt sich der Unterbau der Anbauwand, so dass hier eine größere Spaltbildung entsteht. Auch bei der Bodenplatte die nur auf dem Sockel ohne weitere Verschraubungen aufliegt, entstehen größere Spaltbildungen durch den stark nachgebenden Bodenbelag. Durch diese physikalische Eigenschaft sind größere Spaltbildungen nicht zu vermeiden.

 

Die Güte- und Prüfbestimmung RAL- GZ - 430/1 bei Schrankmöbel gibt vor, insbesondere bei Spaltmaßen, dass es keine verbindlichen Vorgaben, sondern lediglich Richtlinien gibt. Auch die von der Deutschen Gütegenmeinschaft vorgegebenen 2 mm sind als Richtwert anzusehen. Spaltmaße sollten nicht im Detail, sondern im Gesamtbild beurteilt werden. Das heißt, der harmonische Gesamteindruck aus 2-3 Meter Abstand darf nicht gefährdet sein. Letztendlich ist aber die DIN EN 14749 entscheident: Schrankmöbel müssen sicherheitsgerecht gestaltet, standsicher und ausreichend belastbar sein.

 

Stellungnahme 3

 

Im vorliegenden Fall lässt sich ein maximales Spaltmaß von 1,2 mm feststellen, so dass das Spaltmaß innerhalb des Tolernzbereichs nach RAL – GZ - 430/1 liegt. Ein Mangel respektive eine berechtigte Beanstandung ist somit nicht zu konstatieren. Die Spaltbildung wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst und verursacht. Eine Gewichtung der Einflussfaktoren ist leider nicht möglich. Da die Beladung eines Kleiderschrankes nie vollkommen gleichmäßig erfolgen kann, werden auch die Veränderungen in den einzelnen Schrankelementen ungleichmäßig ausfallen. Die Belastung folgend werden sich die Möbel unterschiedlich verändern, sich unterschiedlich „setzen“. Die Kombination dieser Faktoren führt unabänderlich zur vorgefundenen Spaltbildung.

 

Stellungnahme 4

 

Fugenbild der Küchenfront

 

Wir haben Verständnis für die subjektiv emotionale Bewertung, dass Sie das vorhandene Fugenbild der Küchenfronten als störend empfinden. Nur nach intensiver Betrachtung der Küche sind geringfügige Maßdifferenzen zu erkennen, die aber das harmonische Gesamtbild und die Funktionalität der Küche nur unerheblich beeinträchtigen, diese aber keinen Mangel im Rechtssinne darstellen. Ein gewisser Unterschied in den Fugenbreiten bei den Küchenfronten ist systembedingt und üblich.

 

Auch möchten wir in diesem Zusammenhang erwähnen, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass sich Fugen nach der Montage durch Beladen und Ingebrauchnahme veränderter Belastung ändern. Allein durch diese physikalische Eigenschaft sind Spaltbildungen nicht zu vermeiden. Daher ist es normal, dass Türen nach einem gewissen Zeitraum der Nutzung nachjustiert werden müssen.

 

Spaltmaße Korpen/Kühlschrankkorpus

 

Wir haben die Deutsche Möbelgütesicherung RAL-GZ-430, die DIN 68930 (Küchenmöbel – Anforderungen / -Prüfungen) sowie die DIN EN 1116 (Koordinierungsmasse für Küchenmöbel) sehr sorgfältig überprüft, um ein relevantes Prüfergebnis zu finden hinsichtlich des Spaltmaßes. Da eine derartige Beurteilungsrichtlinie in den vorgenannten Prüfbestimmungen nicht verankert ist, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir unter Berücksichtigung bzw. Beachtung dieser Kriterien auch keinen Sachmangel ableiten können. Eventuell könnte noch die RAL-GZ-430/2 hilfreich sein: Spaltmaße sollten nicht im Detail, sondern im Gesamtbild beurteilt werden. Der harmonische Gesamteindruck der Küche ist aufgrund des Spaltmaßes weder gestört noch beeinträchtigt das Spaltmaß die Gebrauchsfähigkeit und Lebensdauer der Küche. Somit liegt kein Sachmangel vor.

 

Der von Ihnen geforderte Preisnachlass in Höhe von 40% des Kaufpreises können wir nicht nachvollziehen und auch in keiner Weise zustimmen.

 

Weiterhin ist der Einbehalt des Restkaufpreises in Höhe von 3.830,40,- Euro aufgrund des Sachverhaltes nicht gerechtfertigt.

 

Stellungnahme 5

 

Nachträglich wurde die Spaltbildung zwischen Hochschrank und Nischenverkleidung beanstandet.

 

Aus technischen und konstruktiven Bedingungen können Verkleidungen bzw. Verblendungen nicht immer einem einheitlichen Spaltmaß entsprechen, hier sind unterschiedliche Maßeinheiten zwingend notwendig, um die einwandfrei Montage einer industriell gefertigten Küche zu gewährleisten. Weiterhin mussten unsere Monteure durch die baulichen Gegebenheiten (Abweichungen bzw. keine Winkligkeit der Wand, nicht im Lot) Maßdifferenzen ausgleichen und Anpassungsarbeiten vornehmen.

 

Bei einer Spaltbildung zwischen Hochschrank und Nischenverkleidung gibt es weder in den Richtlinien der Deutschen Möbelgütesicherung RAL-GZ-430, der DIN EN 1116 (Koordinierungsmaße für Küchenmöbel) oder der DIN EN 14749 (Technische Anforderungen und Prüfverfahren von Küchenmöbel) eine rechtsverbindliche Vorschrift, die den Abstand bzw. das Spaltmaß in einem festgelegten Maß vorschreibt. Eigentlich wird sogar ein größeres Spaltmaß empfohlen, denn hierdurch ist eine größere Luftzirkulation gegeben.

 

Rein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und auf ausdrücklichen Wunsch Ihrer Mandantschaft haben wir das Spaltmaß reduziert und zusätzlich noch mit einer Silikonfuge versehen.

 

Auch möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns nicht in der Maßfertigung befinden, sondern in der industriellen Serienfertigung. Hier werden die Korpen und Fronten in bestimmten Einheitsmaßen gefertigt. Somit ergibt sich dann automatisch bei einer Küche ein vorgegebenes, standardisiertes Längenmaß. Wenn hierdurch ein Abstand zwischen Wand und Korpus entsteht, ist es dem technisch, konstruktiven Verlauf der Fertigung geschuldet.

 

Auch dieser Punkt bildet daher keinen Beanstandungsgrund.

 

Stellungnahem 6

 

Die Deutsche Möbelgütesicherung lässt in Bezug auf Kanten, Schmalflächen, Fugen und Spaltmaße Abweichungen nach getätigter Einstellung zu, jedoch nicht mehr als 2mm pro 1 Meter Kantenlänge bei Küchenschranksystemen. Die vorgefundenen Abweichungen von bis zu 1,2mm befinden sich innerhalb des zulässigen Toleranzbereichs und stellt somit keine berechtigte Reklamation dar. Ein gewisser Unterschied in den Spaltmaßen bei Küchenfronten ist systembedingt und üblich. Ein Mangel oder fehlerhafter Einbau liegt nicht vor. Durch die bauartbedingte Ausrichtung der Fronten ist eine gewisse Toleranz unabdingbar.

 

Technischer Aspekt:

 

Die Türfront wird ist der waagerechten Position produziert, wobei die Oberfläche angeschliffen und versiegelt wird. Weiterhin wird bei der gefälzten Türfront mit einem Formfräser eine künstliche Nut bzw. Fuge ausgefräst, die einer Zierleiste ähnelt. Aufgrund des technischen Verfahrens kann sie nicht gespachtelt werden. Hierdurch fühlt sich die Nut/Fuge immer etwas rau an und ist auch dementsprechend leicht sichtbar. Die vorgefundene Nut/Fuge bei Ihrer Mandantschaft befindet sich nach den Richtlinien der Möbelgütesicherung RAL-GZ-430 eindeutig im Toleranzbereich.

 

 

Die von Ihnen zugestellten Fotos verschleiern ein wenig die realistische Ansicht, da die Fotos mit einer Makroaufnahme hergestellt worden sind.

 

 

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