Quellen und Schwinden

Stellungnahme 1

 

Zu Ihrer Information möchten wir darauf hinweisen, dass Holz ein Naturprodukt ist, Holz nimmt in feuchter Luft Wasser auf – es quillt, in trockener Luft gibt es Wasser ab - es schwindet. Das abwechselnde Quellen und Schwinden nennt man Arbeiten des Holzes. Nur nimmt das Holz die Feuchtigkeit schneller auf, als es diese wieder abgibt. Durch die besondere Art der Konstruktion kann das Möbelstück Schwankungen der Luftfeuchte und das damit verbundene Schwinden und Quellen mitmachen. Abweichungen über einen längeren Zeitraum der relativen Luftfeuchte von 45-55% können allein schon aus logischen Gründen zum Verzug bzw. zu stetigen Veränderungen des Holzes, und somit zu Maßdifferenzen führen.

 

Hinsichtlich des Verzuges der Tür, können wir keinen Austausch vornehmen. Auf schwankende Raumtemperaturen und Luftfeuchtigkeit reagiert das Holz. Es „arbeitet“. Spannungen im Holz sowie ein Verziehen des Holzes sind daher nicht auszuschließen. Auch die Endverbraucher freundliche Stiftung Warentest weist in seiner ausführlichen Fachbuchreihe „Möbelkauf“, auf Veränderungen von Holzmöbeln hin.

 

Stellungnahme 2

 

Beanstandungen sind immer ein sehr sensibles Thema und wir bedauern wirklich sehr, dass Sie nicht zufrieden sind.

 

Wie bei Ihnen vor Ort gemeinsam besprochen, kann der Quellschaden nur durch Feuchtigkeit entstanden sein. Wie lange und in welcher Form die Feuchtigkeit auf der Arbeitsplatte gestanden hat, können wir nicht ermitteln. Hierzu ist allgemein anzumerken, dass mit Spülmittel entspanntes Wasser ein deutlich erhöhtes Fließverhalten hat als „normales Wasser“ und kann vor allem auf kapillarem Wege, durch kleinste Fugen in den Untergrund dringen.

 

Beim Ortstermin haben wir den Kantenumleimer mit einer hochauflösenden Digitallupe in Augenschein genommen, sowohl an der beschädigten Stelle als auch an der umgehenden verarbeitenden Arbeitsplatte. An der Stelle mit dem Quellschaden konnten kleine Fasern entdeckt werden, die ein Indiz für eindringende Feuchtigkeit darstellen. Bei dem umgehenden Kantenumleimer konnten wir eine fachgerechte Verarbeitung erkennen, die den Richtlinien der Klebetechnik entsprechen. Einen Anhaltspunkt für ein Produkt technischen Fehler konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund konnten wir keine berechtigte Beanstandung erkennen.

 

Da die Kundenzufriedenheit bei uns im Haus einen sehr hohen Stellenwert hat, haben wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die aufgequollene Schadstelle durch unseren Kundendienst kostenlos beheben lassen. Sollte im Laufe der Zeit eine weitere Beanstandung auftreten, sind wir natürlich selbstverständlich bereit unter dem Aspekt der gesetzlichen Gewährleistung die Beanstandung umgehend zu prüfen.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir einen Preisnachlass in Höhe von 640,- Euro nicht gewähren können. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir bereits einen Preisnachlass in Höhe von 308.- Euro und einen Warengutschein in Höhe von 50.- Euro gewährt haben.

 

Wir hoffen, Ihnen hiermit entgegenzukommen und bitten um eine kurze Info, damit wir Ihnen den Warengutschein auf dem Postweg zukommen lassen können.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Stellungnahme 3 (Verzug Küchenfronten)

 

Die für den industriellen Möbelbau verbindliche RAL-GZ-430 regelt die festgelegten Grenzwerte und Toleranzen für materialtypisches Verhalten bei unterschiedlichen klimatischen Verhältnissen in der Wohnung (Sommer/Winter). Geringfügige Veränderungen wie Schwund, Quellung und Verzug sind warentypische Eigenschaften, die auf den normalen Gebrauch oder die Lebensdauer keinen Einfluss haben.

 

Die zulässige Formabweichung im Einbauzustand bei 20 Grad/50% rel. Luftfeuchte darf max. 1,5 mm / 1 m konvex/konkav entsprechen. Somit ist die Forderung auf Verzug abzulehnen, da die beanstandeten Küchenfronten eine zulässige warentypische Produkteigenschaft darstellen und keine objektiven Rückschlüsse auf einen Sachmangel oder die Produktqualität zulässt.

 

Bei der allgemeinen Sichtkontrolle der Arbeitsplatten konnten wir eine fachgerechte Verarbeitung erkennen, die den Richtlinien der RAL-GZ-430 entsprechen. Einen Anhaltspunkt für ein Produkt technischen Fehler konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund konnten wir keine berechtigte Beanstandung erkennen.

 

Wir haben zu keinem Zeitpunkt erklärt, dass keine Restsichtbarkeiten nach der Bearbeitung mehr vorhanden sind. Dies wird hiermit ausdrücklich nochmals bestritten.

 

Stellungnahme 4

 

Weiterhin hat unser Werkstattschreiner vor Ort sehr detailliert erklärt, dass es sich bei den Beanstandungen der beiden Holztüren um Trockenrisse handelt. Trockenrisse entstehen durch unterschiedliches Quell- und Schwindverhalten und sind nicht zu beanstanden. Einen Trockenriss ohne Restsichtbarkeiten zu entfernen ist technisch nicht möglich. Auch die jetzt noch kaum erkennbaren Restsichtbarkeiten an der Bettanlagen und der Spiegeltür, stehen in keinem Verhältnis zu einem Preisnachlass in Höhe von 800,- Euro.

 

Wir verweisen auf die Leitsätze aus den Urteilen Berlin AZ: 27 U133/06 und Koblenz AZ: 12 U 76/05 : Geringfügige, optische Mängel die das Gesamtbild der Ware nur unerheblich beeinträchtigen, können den Kaufpreis bis zu 5% mindern. In unserem Fall wäre dann ein Nachlass in Höhe von 199,95,- Euro zu gewähren.

 

Wir sind immer noch der Meinung und das möchten wir betonen, dass die Beschädigungen bereits an der Ausstellungsware vorhanden waren und sich dadurch der Kaufpreis reduziert hat (Zeugen können benannt werden). Auch ist es möglich, über die Art und Weise der Trockenrisse und der Holzfeuchte zu erfahren, wann die Trockenrisse entstanden sind.

 

Stellungnahme 5

 

Beanstandungen sind immer ein sehr sensibles Thema und wir bedauern sehr, dass Sie nicht zufrieden sind.

 

Der Vorgang wurde zusammen mit unserer Qualitätssicherung gründlich geprüft. Sie dürfen uns glauben, dass wir, wann immer es geht, versuchen im Sinne zufriedener Kunden zu handeln. Bei allem Bemühen dürfen wir allerdings auch nicht die Eigenschaften eines Produktes, die Gewährleistungsfrist und unsere Vorlieferanten aus den Augen verlieren.

 

Nach unserer Meinung handelt es sich bei dem Deckblatt nicht um einen „Ermüdungsriss“ (Der durch zyklische Belastung entsteht und nach den Festigkeitskriterien beurteilt wird), sondern um einen sogenannten Trockenriss der beim Naturprodukt Holz entstehen kann.

 

Holz ist hygroskopisch, das heißt es passt seinen Feuchtigkeitsgehalt der jeweils vorhandenen Luftfeuchtigkeit an. Das optimale Raumklima beträgt ca. 20 Grad bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 50 Prozent. Ändert sich dieses Gleichgewicht, so ist das Naturprodukt Holz bestrebt sich dieser Veränderung anzupassen und es kann zu einem Trockenriss führen.

 

Aufgrund des Sachverhaltes können wir allerdings in diesem Fall keine berechtigte Beanstandung an dem Deckblatt anerkennen.

 

Bedauerlicherweise ist eine Nachlieferung des Deckblattes durch den Hersteller mittlerweile nicht mehr realisierbar. Auch eine Reparatur durch unseren Kundendienst würde kein zufriedenstellendes Ergebnis liefern.

 

Die einzige Möglichkeit wie wir Ihnen helfen könnten, wäre bei einem Neukauf eines Highboardes Ihnen preislich entgegenzukommen.

 

Bei Rückfrage steht Ihnen der Unterzeichner gerne zur Verfügung.

 

 

www.moebelschlau.de die Möbel Tipps die Ihnen helfen werden !