Lieferverzug

 

In der Bestellung haben wir mit Ihrer Mandantin schriftlich vereinbart, dass die Lieferung der Küche ca. 8-10 Wochen nach dem Aufmaß erfolgt. Somit ist kaufvertraglich kein genau bestimmbares Lieferdatum vereinbart worden, sondern ein voraussichtliches etwaiges Lieferdatum. Das Aufmaß erfolgte am 23.10.2018.

 

Demzufolge hätte die Küche - sofern man die cirka Angabe ignorieren würde - in der Kalenderwoche 1 / 2019 geliefert werden müssen. Letztendlich wurde Sie Anfang der Kalenderwoche 3, sprich am Dienstag den 16.01.2019, also knapp über eine Woche später geliefert. Somit ist aufgrund der vorstehenden Darlegungen kein Lieferverzug eingetreten, sondern das voraussichtliche etwaige Lieferdatum ist unsererseits eingehalten worden.

 

Ein Lieferverzug ist auch aufgrund § 5 Nr. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingetreten, da in der Bestellung und den Auftragsbestätigungen angegebene Liefertermine oder Fristen unverbindliche Angaben sind. Selbst für den Fall, dass eine verbindliche Lieferfrist ausdrücklich vereinbart worden wäre, was aber nicht der Fall war, hätte gem. § 5 Nr. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine angemessene Nachfrist gesetzt werden müssen, welche aber nicht gesetzt wurde und wir deshalb auch für diesen Fall nicht in Lieferverzug geraten sind.

 

Wir berufen uns hier gem. §§ 433, 434, 437 Nr. 2, 441 BGB, dass es hierfür zunächst erforderlich war, uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen und Ihre Mandantin erst anschließend, wenn diese Frist fruchtlos verstrichen oder die Nacherfüllung unmöglich bzw. von uns verweigert worden wäre, den Kaufpreis mindern kann.

 

Das Möbelhaus Mustermann ist zu jeder Zeit daran interessiert, alle Kundenaufträge zur vollsten Zufriedenheit abzuwickeln. Bedauerlicherweise gibt es Situationen, die wir nicht beeinflussen können, so sehr wir dieses auch möchten. Aus unterschiedlichsten Gründen können Lieferverzögerungen jedoch eintreten, weshalb wir in unseren Terminbenachrichtigungen immer die Information „vorbehaltlich des Wareneinganges“ mitteilen.

 

Wir bedauern wirklich sehr, dass es bei Ihrer Küche erneut zu einer Lieferverzögerung der Ersatzteile gekommen ist. Hierfür möchten wir uns im Namen des Möbelhauses Mustermann entschuldigen.

 

Das Möbelhaus Mustermann ist zu jeder Zeit daran interessiert, alle Kundenaufträge zur vollsten Zufriedenheit abzuwickeln. Hierbei nehmen wir wirklich jedes Anliegen sehr ernst. Leider gibt es aber Situationen, die wir nicht beeinflussen können, so sehr wir dieses auch möchten. Um unsere Zusagen unseren Kunden gegenüber einhalten zu können, sind wir immer auf die Mithilfe unserer Lieferanten angewiesen. Aus unterschiedlichsten Gründen können jedoch Lieferverzögerungen eintreten.

 

Ihre Enttäuschung über den gesamten Vorgang können wir selbstverständlich nachvollziehen. Daher sind wir gerne bereit, Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Warengutschein in Höhe von …. Euro diesem Schreiben beizulegen.

 

Die Ersatzteile werden bei uns, Ende der Kalenderwoche 18 eintreffen. Für die Erledigung der Restarbeiten haben wir einen Termin reserviert für

 

Montag, den 08.05.2018 (12.00 – 16.00 Uhr)

 

Sollte Ihnen dieser Termin nicht zusagen, können Sie unter der Rufnummer 0123456789 mit unserer Tourenplanung einen anderen Termin abstimmen.

 

Wir hoffen, trotz der Diskrepanz auch in Zukunft auf Ihr geschätztes Vertrauen für unser Haus und freuen uns, Sie weiter bei uns begrüßen zu dürfen.

 

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