Küchen Allgemein Teil 2
Beanstandung 1:
„Eine Tür des Hängeschrankes lässt sich nicht öffnen, da dieser Schrank zu nah an dem daran anschließenden Eckschrank steht“
Zu Beanstandung 1:
Wie in der Anlage 1 zu sehen, lässt sich die Tür vom Hängeschrank öffnen. Ihr Mandant hat hier ein Eckhängeschranksystem gewählt, in Kombination mit einem einseitig verschließbaren Türelement, welches in seiner Funktion als indirektes Stausystem zu bewerten und technisch nicht separat zu öffnen ist.
Besser wäre in diesem Fall die Planung zweier, nebeneinander liegenden Wandhochschränke mit separat schließenden Türen gewesen. Diese Variante verneinte Ihr Mandant aufgrund der zu hohen Kosten.
Beanstandung 2:
„Neben dem Waschbecken fehlt die Porzellanablage, das Waschbecken liegt im übrigen nicht plan auf der Granitplatte auf“
Zu Beanstandung 2:
Hier handelt es sich nicht um eine „ Porzellanablage“ sondern um ein Ablaufbecken. Ihr Mandant ist der Meinung, er hat ein zusätzliches Ablaufbecken bestellt. Vertraglich wird ein Ablaufbecken nicht geschuldet. Weiterhin handelt es sich um eine Aufsatzspüle, die nicht plan auf der Natursteinplatte verbaut werden kann.
Beanstandung 3:
„Das Müllternnsystem fehlt“
Zu Beanstandung 3:
Die Nachbesserungsarbeit des Müllttrennsystems wurde am 26.09.2019 durch Ihren Mandanten verweigert.
Beanstandung 4:
„Vor dem Mülltrennsystem ist die falsche Tür eingebaut“
Zu Beanstandung 4:
Die Tür vom Spülenunterschrank entspricht den restlichen Frontausführungen in der Farbgebung Lacklaminat, Seidengrau. Eine andere Form oder Farbgebung wird von uns nicht geschuldet.
Beanstandung 5:
„Die über dem Herd eingebauten Hängeschränke sind zu klein. Die Abgrenzung zu den Nachbarschränken ist durch eine Holzverblendung erfolgt“
Zu Beanstandung 5:
Die Nachbesserungsarbeit des größeren Hängeschrankes wurde am 26.09.2019 durch Ihren Mandanten verweigert.
Beanstandung 6:
„Der Kühlschrank sollte direkt am Wandabschluss stehen, er ist allerdings ca. 10 bis 15 cm weiter in den Raum hinein aufgestellt worden. Das führt zu dem Ergebnis, dass die gesamte Küche wesentlich zu klein geraten ist.
Zu Beanstandung 6:
Wie in der Anlage 2 + 3 zu sehen, ist ein direkter Wandabschluss des Kühlschrankes nicht geschuldet.
Wir sind nochmals aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, unsere Nachbesserungsbereitschaft anzubieten und die Beanstandungen unter Punkt 3 und Punkt 5 zu erledigen.
Sollte Ihr Mandant die Nachbesserung erneut und wiederholt nicht ermöglichen, hat er keine angeblichen Ansprüche aus den §§ 434; 437 BGB oder andere vermeintliche Ansprüche.