Insolvenz des Herstellers

Aufgrund der „höheren Gewalt“

Stellungnahme 1

 

 

Zunächst möchten wir uns für Ihre ehrlichen Worte und die geübte Kritik bei Ihnen bedanken.

 

Wir bedauern nach wie vor wirklich sehr, dass es bei der Küchenauslieferung für sie zu ärgerlichen Störungen gekommen ist, was wir sehr gut nachempfinden können.

 

Wie Sie bereits wissen ist der Küchenlieferant insolvent. Diese Insolvenz hat bei uns eine nicht unerhebliche Störung im Geschäftsbetrieb ausgelöst. Aufgrund dieser „höheren Gewalt“ dürfen und haben wir die Möglichkeit, die Lieferung, Montage und Nachbesserung einer Küche um die Dauer der Störung im Geschäftsbetrieb mit einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

Es war nicht einfach, aber wir haben im Sinne der Kundenzufriedenheit alles erdenkliche in die Wege geleitet um die Nachbesserung ordentlich zu erfüllen. Bedauerlicherweise wurde im letzten Anlauf der Nachbestellungen, zwei Auszugsfronten nicht mitgeliefert und wir konnten somit die Küchenmontage am 06.12.2018 nicht vollständig beenden. Die Auszugsfronten haben wir umgehend bestellt und erwarten den Wareneingang in der ca. Kalenderwoche 3-4/19.

 

Für die Dauer der Abwicklung entschuldigen wir uns an dieser Stelle noch einmal und möchten Ihnen für die aufgetretenen Unannehmlichkeiten einen Warengutschein in Höhe von 50 Euro anbieten.

 

Wir hoffen, dass Sie trotz Ihrer Enttäuschung, Verständnis für unsere Situation aufbringen können und würden uns freuen, Sie weiterhin als geschätzten Kunden bei uns im Hause begrüßen zu dürfen.

Sämtliche Küchenbestellungen werden erfüllt

Stellungnahme 2

 

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben mit Eingang vom 15.08.2018.

 

Es ist richtig, dass die Mustermann GmbH & Co. KG ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt hat. Es wurde uns versichert, dass die Finanzierung zur Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs der Mustermann GmbH & Co. KG sowie der Mustermann Logistik & Service GmbH nunmehr gesichert ist.

 

Damit ist gewährleistet, dass wir sämtliche Küchenbestellungen unserer Kunden erfüllen können, allerdings mit gewissen Lieferverschiebungen bzw. Verspätungen.

 

Speziell für Ihre Mandantschaft wird die Küchenmontage am 19.09.2018 erfolgen.

 

Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Die gesetzte Nachfrist

Stellungnahme 3

 

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben bei Ihnen eine Küche bestellt. Dabei handelt es sich um die nachfolgende Kommission/Bestellung:

 

Lieferant Mustermann

 

Ihre AB.-Nr: 0123456789

 

Diese Bestellung haben Sie mit Schreiben vom 24.08.2018 angenommen.

 

Eine Lieferung wurde vereinbart zur Kalenderwoche 39/2018.

 

Obwohl die o.g. vereinbarte Termin längst verstrichen ist und auch die Ihnen gesetzten Nachfristen, treten wir hinsichtlich der o.g. Kommission/Bestellung von dem Vertrag zurück. Dies tun wir darüber hinaus auch deshalb, da wir das Vertrauen in Ihre Leistungsfähigkeit verloren haben und sich aus den Umständen ergibt, dass Sie Ihre Leistungen auch bis zum Ende nach Fälligkeit zu bestimmenden Nachfrist nicht erbringen werden, soweit im Einzelfall noch keine Nachfrist gesetzt wurde.

 

Der Vertrauensverlust und diese Umstände begründen sich insbesondere einerseits aus Ihrem Lieferverhalten in den letzten Wochen, in denen die Ware regelmäßig gar nicht oder nur erheblich verspätet und unvollständig geliefert wurde, und andererseits aus Ihrer Pressemitteilung vom 15.09.2018 und 18.09.2018, durch die Sie zusammengefasst mitteilen, dass Sie die Produktion eingestellt haben.

 

Wir bitten um Bestätigung, dass die o.g. Kommission/Bestellung storniert sind. Sollten o.g. Kommission/Bestellung wider Erwarten bei uns angeliefert werden, werden wir die Annahme verweigern.

Küchen mit Fehlteilen bestellt

Stellungnahme 4

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben bei Ihnen mehrere Küchen bestellt die mit Fehlteilen und beschädigten Teilen angeliefert worden sind. Dabei handelt es sich um die nachfolgenden Kommissionen/Bestellungen und Fehlteile/beschädige Teile:

 

Obwohl die o. g. vereinbarten Termine längst verstrichen sind, haben Sie die von uns bestellten Waren bis heute nicht geliefert. Wir fordern Sie daher auf, die fehlenden Teile nun bis spätestens zum 09.10.2018 zu liefern. Nach Ablauf der Frist werden wir hinsichtlich der nicht gelieferten Teile ggf. vom Vertrag zurücktreten und zudem ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

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