Herstellungsland

Ein bestimmtes Herstellungsland wurde kaufvertraglich nicht vereinbart oder zugesichert, was bedeutet, dass der Kunde keinen Anspruch auf ein bestimmtes Herstellungsland hat.

 

Auch das Herstellungsland bzw. das Herkunftsland stellt keine Erklärung über wertbildende Merkmale einer Wohnlandschaft dar, da eben das Produktionsland keinen Einfluss auf die Qualität, die Funktionalität und die Optik des Möbelstückes hat. Selbst eine falsche Angabe des Herkunftslandes wäre gemäß § 323 Abs. 5 BGB nur eine unerhebliche Pflichtverletzung und ist auch nicht als Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB zu bewerten.

 

Daher ist das Herstellungsland selbst niemals ein Sachmangel eines Sofas.

 

Zudem ist Europa Möbel keine Marke und auch kein Hersteller, sondern ein Möbelverband. Anliegend werden die Zertifikate des Herstellers überreicht. Das „goldene M“ steht für die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V. und entspricht den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der RAL-GZ-430. Das Herstellungsland ist nicht ausschlaggebend hierfür.