Geruch

 

Bei ansteigender Feuchtigkeit aufgrund der äußeren Witterung verteilt sich in der Wohnung ein unangenehmer Geruch der von dem Polster herrührt.

 

Die Geruchsprüfung nach der RAL GZ 430 erfolgt unter folgenden Wertigkeiten:

 

1 = geruchslos

 

2 = schwacher Geruch

 

3 = deutlicher, nicht belästigender Geruch

 

4 = belästigender Geruch

 

5 = unerträglicher Geruch

 

Die Zahl/Wertigkeit des Ergebnisses darf nicht über die Stufe 3,0 sein.

 

Das Sofa wurde ca. 10 Tage lang in das Büro des Unterzeichners gestellt. Über den kompletten Zeitraum konnte durch ein verschiedenes Probandenkollektiv keine gesundheitliche Beeinträchtigung in Form von beispielsweise Hautreizungen oder Atembeschwerden festgestellt werden. Alle Probanden konnten einen Geruch oder keinen Geruch (Siehe Hinweis) wahrnehmen, der jedoch in keiner Weise als störend beschrieben wurde oder als unangenehm oder ungewöhnlich einzustufen ist. Von allen ermittelten Einzelwerten konnte insgesamt von geruchlos (Siehe Hinweis) bis schwacher Geruch definiert werden, der deutlich unter der Stufe 3 der RAL GZ 430 fällt. Somit wurden keine negativen Auswirkungen auf Kopf, Augen, Nase, Haut und Schleimhäute verursacht.

 

Hinweis : Es wurde von allen Probanden ein leichter Tabakgeruch wahrgenommen.

 

Ein Mangel im Rechtssinne konnte nicht festgestellt werden.

 

Erfahrungsgemäß ist dieses Prüfverfahren zu 98 Prozent beweiskräftig und ausreichend.

 

Um eine 100 prozentige Sicherheit zu bekommen, ob eine Schadstoffbelastung vorliegt, die über den zulässigen Grenzwerten liegt, kann nur über eine olfaktorische Untersuchung in einem akkreditierten Prüflabor erfolgen, welches allerdings sehr kostenintensiv ist. Auch werden bei der Untersuchung noch folgende Faktoren hinzugezogen: Pflegezustand, Reinigungsgewohnheiten, Benutzungsgewohnheiten, Umgebungseinflüsse.

 

Zunächst möchten wir uns für das freundliche Gespräch beim Ortstermin bedanken.

 

Aufgrund der von Ihnen beanstandeten Anbauwand (Geruchsbildung) möchten wir unter Berücksichtigung der Deutschen Möbelgütesicherung RAL GZ 430 (Schutz vor Umwelt und Gesundheit) wie folgt Stellung nehmen:

 

Beim ersten Betreten des Wohnzimmers konnte durch den Unterzeichner und unseren Werkstattschreiner kein auffälliger Geruch, bis auf den warentypischen Holzgeruch nachvollzogen werden. Auch bei der intensiven Geruchsprobe der einzelnen Elemente, die teilweise mit Gläsern und Dekoartikeln belegt waren, konnte kein auffälliger Geruch wahrgenommen werden. Der vorhandene Geruch verursachte keine - weder beim Unterzeichner als auch bei unserem Werkstattschreiner - negativen Auswirkungen auf Kopf, Augen, Nase, Haut und Schleimhäute.

 

Der Unterzeichner und unser Werkstattschreiner konnten einen Geruch wahrnehmen, der jedoch in keiner Weise als störend beschrieben wurde oder als unangenehm oder ungewöhnlich einzustufen ist. Es konnte insgesamt ein schwacher Geruch bestimmt werden, der als warentypisch zu definieren ist und deutlich unter der Stufe 3 der RAL GZ 430 fällt.

 

Die Beschaffenheit ist aufgrund der Geruchsproben, nicht zu beanstanden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir keine berechtigte Beanstandung feststellen konnten.

 

Auf die Beanstandung möchten wir unter Berücksichtigung der Deutschen Möbelgütesicherung RAL-GZ-430 (Schutz vor Umwelt und Gesundheit) wie folgt Stellung nehmen:

 

Die Kommoden wurden ca. 10 Tage lang in das Büro des Unterzeichners gestellt. Über den kompletten Zeitraum konnte durch ein verschiedenes Probandenkollektiv keine gesundheitliche Beeinträchtigung in Form von beispielsweise Hautreizungen oder Atembeschwerden festgestellt werden. Weiterhin wurden die Kommoden über einen Zeitraum von 48 Stunden vakuumverpackt, um somit eine bestmögliche Geruchsanalyse zu ermitteln (Siehe Foto). Alle Probanden konnten einen Geruch wahrnehmen, der jedoch in keiner Weise als störend beschrieben wurde oder als unangenehm oder ungewöhnlich einzustufen ist. Von allen ermittelten Einzelwerten konnte insgesamt von geruchlos bis schwacher Geruch definiert werden, der deutlich unter der Stufe 3 der RAL GZ 430 fällt. Somit wurden keine negativen Auswirkungen auf Kopf, Augen, Nase, Haut und Schleimhäute verursacht. Ein Mangel im Rechtssinne konnte nicht festgestellt werden.

 

Diese Art der Prüfung ist angelehnt an den Sachverständigen Richtlinien bzw. an die Verfahrenstechnik des Polsteratlas sowie der RAL-GZ-430.

 

Zur Erläuterung :

 

Der Polsteratlas dient als Nachschlagewerk für Sachverständige und wurde entwickelt von Mitgliedern des Sachverständigenrates beim BVDM, von Fachleuten des VDM und des Möbel-Prüfinstitutes der LGA Bayern, der Möbelstoffindustrie sowie der Qualitätssicherung der Fa. POS.

 

Erfahrungsgemäß ist dieses Prüfverfahren zu 98 Prozent beweiskräftig und ausreichend.

 

Wir möchten betonen, dass die Kommoden mit dem Gütezeichen „Blauer Engel“ RAL – GZ 38 der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel ausgezeichnet ist. Auch die Endverbraucher freundliche Stiftung Warentest empfiehlt dieses Prüfsiegel.

 

Um ein Gütezeichen an Möbeln anbringen zu dürfen, müssen Hersteller in Deutschland Ihre Möbel in unabhängigen Prüflaboren intensiven und strengen Tests unterziehen. Dabei werden Haltbarkeit, Stabilität, Fertigungsqualität, Lichtechtheit und Schadstoffe geprüft. Die Prüfungen, um z.B. den „Blauen Engel“ zu erlangen, sind die umfangreichsten Prüfungen an Möbeln, die es in Deutschland gibt. Bei diesen Prüfungen wird besonders Gewicht auf das Thema „gesundes Wohnen“ gelegt, in welchem gerade in diesem Bereich die verschiedenen Schadstoffanalysen ausgewertet werden, bevor das Möbelstück die Freigabe für den Handel bekommt.

 

Um eine 100 prozentige Sicherheit zu bekommen, ob eine Schadstoffbelastung vorliegt, die über den zulässigen Grenzwerten liegt, kann nur über eine olfaktorische Untersuchung in einem akkreditierten Prüflabor erfolgen, welches allerdings sehr kostenintensiv ist. Auch werden bei der Untersuchung noch folgende Faktoren hinzugezogen: Pflegezustand, Reinigungsgewohnheiten, Benutzungsgewohnheiten, Umgebungseinflüsse.

 

Einen Fehler oder Mangel an den Kommoden können wir nicht erkennen.

 

Nach Rücksprache mit unserer Qualitätssicherung und unserem Vorlieferanten nehmen wir nun gerne Stellung zu Ihrer Beanstandung:

 

Die hohe Produktqualität zeigt sich in der Verwendung hochwertiger Materialien, der sehr guten Verarbeitung und der permanenten Kontrolle der Produktionsabläufe. Die Artikel entsprechen den strengen Anforderungen und Kriterien der DIN und RAL Richtlinien der Deutschen Möbelgütegemeinschaft. Möbel mit dem RAL - Gütezeichen sind auf Schadstoffe, Qualität, Belastbarkeit und Langlebigkeit geprüft.

 

Bei sämtlichen Gestellen und Polsterungen werden nur Materialien eingesetzt, welche der europäischen Anforderung hinsichtlich Emissionsklassen E1 und Reach – Konformität entsprechen. Dies gilt ebenso für die innerhalb der EU produzierten Massivteile in Fichte/Tanne, wie sie z.B. bei Rollrosten verarbeitet werden.

 

Des Weiteren werden nur Bezugsstoffe verarbeitet, welche sich durch eine Reach – Konformität auszeichnen.

 

Die ebenfalls aus der EU stammenden Polyäther – Schaumstoffe, die vom Hersteller seit Jahrzehnten verarbeitet werden, sind als synthetisches Material völlig unbedenklich und erfüllen auch die Bedingungen der Reach – Chemikalienverbotsordnung.

 

Federkerne sind generell aus Federstahl und daher ebenso ohne jegliche Schadstoffbelastung.

 

Der Hersteller versichert, dass alle Materialien und Einsatzstoffe auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet sind und gesundheitlich völlig unbedenklich sind.

 

Hinsichtlich der Hedonik war der wahrgenommene Geruch der Probanden als „schwacher Neumöbelgeruch“ zu bewerten. Das Maß der Hedonik gibt den Gesamteindruck unmittelbar nach Betreten des Raums wieder.

 

Der aufgenommene Raumgeruch der Probanden war als „klar akzeptabel“ zu bewerten. Die Akzeptanz ist ein Maß für die Zufriedenheit der Prüfpersonen mit einem bestimmten Umgebungszustand in einem Innenraum, unter Kenntnis der Nutzungsart des Raumes und weiterer Begleitumstände.