Geräusche

 

 

Ihr Vortrag zur Sachlage ist unsubstantiiert. Die Feststellung der Mangelhaftigkeit wird durch ein subjektives Empfinden Ihres Mandanten zum Ausdruck gebracht, ohne auf eine fachliche Stellungnahme einer DIN Norm oder den Richtlinien der Deutschen Möbelgütesicherung einzugehen. Weiterhin sind keine Mängelbeseitigungsversuche fehlgeschlagen, weil es sich definitiv um kein Mangel im Rechtssinne handelt. Hier wurden nur die Geräusche - die sich im Toleranzbereich befanden - etwas gedrosselt.

 

Von Ihrer Mandantschaft wird kein kontinuierliches Geräusch beanstandet, sondern ein Geräusch, dass nur dann auftritt, wenn die Kühlfunktion des Gerätes aktiviert wird. Das heißt, je leerer der Kühlschrank ist, um so häufiger wird die Kühlfunktion über den Kompressor aktiviert. Auch durch eine erhöhte Raumtemperatur und ein zu hoch eingestelltes Thermostat kann sich die Geräuschbildung erhöhen. Diese mechanischen Vorgänge sind konstruktiv bedingt und stellen keinen Mangel dar.

 

Wir sind aber dennoch bereit aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Geräusche mit Hilfe eines Schallpegelmessgerätes nach Sachverständigen - Grundlagen bei Ihrer Mandantschaft vor Ort zu ermitteln. Sollte nach Auswertung ( Die Auswertung wird direkt vor Ort erfolgen ) der Schallpegelmessung es sich tatsächlich um einen Mangel im Rechtssinne handeln, werden wir umgehend das Gerät gegen ein neues Gerät austauschen.

 

Wir würden Sie bitten uns zwei Termine zur Auswahl mitzuteilen, um bei Ihrer Mandantschaft vor Ort die Schallpegelmessung durchführen zulassen.

 

Die leichten Geräusche beim Ein- und Rausschieben der Schubladen sind konstruktionsbedingt (Materialschwingungen) und nicht zu vermeiden. In diesem Preissegment „fährt“ die Nut über die Schienen und führt zu einem irreversibelnen physikalischen Prozess, dem „Schleifgeräusch“. In einem höheren Preissegment werden Kugellager bzw. Rollen verwendet die das konstruktionsbedingte Geräusch minimieren. Somit sind die „Schleifgeräusche“ unerheblich und nicht zu beanstanden. Ausschlaggebend für einen Mangel im Rechtssinne ist die Intensität der funktionellen Beeinträchtigung der Ware, die in diesem Fall nicht erkennbar ist. Auch fehlt es an einer erheblichen Einschränkung der Tauglichkeit des Kleiderschrankes durch die konstruktionsbedingte Geräuschentwicklung. Ihre Mandandschaft hat sich einen Eindruck über den Kleiderschrank in unserer Ausstellung verschafft (Gekauft wie gesehen). Auch hier sind konstruktionsbedingte Geräusche vorhanden. Wir können prinzipiell nur die Qualität liefern, die bei uns im Hause ausgestellt wird. Weiterreichende Qualitätsansprüche über die Ausstellungsware hinaus, sind nicht rechtens und können von uns nicht erfüllt werden.

 

Vorab möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir mit Schreiben vom 26.02.2019 mit Ihrer Mandantschaft eine Vereinbarung getroffen haben, die Polstergarnitur zur Begutachtung ins Herstellerwerk abholen zu lassen.

 

Unter Berücksichtigung der Richtlinien der Deutschen Möbelgütesicherung RAL-GZ-430 wurde die Polstergarnitur auf Funktion und Gebrauchstauglichkeit hin geprüft. Die Unterfederung in den Sitzbereichen ist mit einer Stahlwellenfederung konstruiert. Die Unterfederung im Rückenbereich besteht aus Gummigurten mit einer Polyätherschaum – Abdeckung. Bei der Begutachtung der Polstergarnitur wurde bei einer rutschenden Vorwärtsbewegung des Körpers ein leichtes, mechanisches Geräusch erkennbar, dass durch die Materialschwingung entsteht und nicht zu vermeiden ist. Allein das Hinsetzen, Aufstehen oder eine seitliche Bewegung auf dem Sitz sowie im Rückenbereich erzeugte hingegen keine Geräusche, die einen Mangel im Rechtssinne entsprechen. Diese leichten Geräusche sind konstruktionsbedingt und wegen der erforderlichen Bewegung der Stahlwellenfedern und Gummigurtung nicht zu vermeiden. Sie sind unerheblich und somit nicht zu beanstanden. Um aber die Zufriedenheit der Kunden zu entsprechen, wurde die Polstergarnitur noch einmal nachgearbeitet, um die minimale Geräuschentwicklung zu reduzieren.

 

Die Polstergarnitur wurde zwischenzeitlich wieder bei uns angeliefert und befindet sich in einem einwandfreien Zustand. Über diesen ordnungsgemäßen Zustand dürfen Sie sich selbst jederzeit gerne vergewissern. Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen, um die Polstergarnitur zu besichtigen. Alternativ können wir die Polstergarnitur auch geren direkt bei Ihrer Mandantschaft anliefern.

 

 

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