Gartenmöbel
Stellungnahme 1
Es passiert immer wieder, dass Kunden Holzware kaufen und sich von der Natürlichkeit und Schönheit beeindrucken lassen; zu hause aber Ansprüche an das Holz stellen, als hätten sie Kunststoff oder Metall gekauft.
Holz ist nun mal ein Naturprodukt und als solches muss es auch von den Kunden angenommen werden. Das Produkt ist aus einem sehr beständigen Holz hergestellt. Dennoch ändert sich sein Zustand bald, wenn es den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist. Dies ist eine natürliche Reaktion bedingt durch Sonne und Regen, Wärme und Kälte. Wie Sie selbst in Ihrem Schreiben erwähnen, stand die Sitzgruppe 4 Monate – Tag und Nacht – schutzlos im Garten. Gartenmöbel, die sie bedenkenlos im Freien stehen lassen können, gibt es nicht. Auf Dauer werden auch robuste Hölzer wie Eiche (Nässe zieht in die Beine) oder gut verarbeitete Metalle durch Nässe und Temperaturwechsel in Mitleidenschaft gezogen.
Wenn Garten – auch nachts – im Freien stehen, sollte man sie zumindest unterstellen oder mit einer Abdeckplane schützen. Wenn ein Vogel einmal seinen Ballast direkt über den Gartenmöbeln abwirft oder Laub auf den Möbeln liegen bleibt, können hartnäckige Verfärbungen zurückbleiben, die nicht mehr zu entfernen sind.
Auch die Stiftung Warentest geht sehr intensiv und eindeutig auf die Beschaffenheit von Holz, dessen Behandlung sowie Pflege ein und gibt Tipps zur Reinigung. Gerade in Bezug auf Pflege erteilt sie den Hinweis, dass Gartenmöbel aus Holz regelmäßig imprägniert bzw. eine neue Lasur erhalten sollen, denn selbst das widerstandsfähigste Holz beginnt bei ständiger Feuchtigkeit und ohne Pflege zu faulen.
Nach Begutachtung der Ware und ausführlicher Rücksprache mit unserem Tischlermeister liegt hier eindeutig ein Pflegefehler vor, denn die Gartenmöbel Ihrer Mandantschaft haben keine schützende Oberflächenbehandlung erhalten
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass es sich um keine Neuware sondern um Ausstellungsware handelt, die längere Zeit in unserer Ausstellung stand.
Selbst der Hersteller lehnt die Beanstandung grundsätzlich ab. Da Sie uns aber mit Ihrem Vortrag beeindruckt haben, sind wir bereit, Ihnen – aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – folgenden Vorschlag zu unterbreiten:
Die Gartenmöbel werden komplett abgeschliffen bzw. abgebeizt und dann mit einem speziellen Hartöl eingewachst.
Stellungnahme 2
Korrosionsrückstände werden grundsätzlich lt. Sachverständigenrates nicht als Sachmängel angesehen, sondern sind als normaler Verschleiß zu bewerten.
Bei dem Gartentisch der Serie Torino handelt es sich um Möbel im Preiseinstieg. Bei diesem Preissegment wird eine sogenannte Nasslackierung vorgenommen, die keinen ausreichenden Schutz vor Korrosion bietet. In unserem Pflegehinweis wurde deutlich auf Witterungseinflüsse hingewiesen.
Im höherwertigen Preissegment werden Klarlacke mit speziellen Bindemitteln verarbeitet, die eine bessere Festigkeit besitzen und somit resistenter vor Witterungseinflüsse schützen.
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