Fragen an den Sachverständigen

Folgende Fragen müsste ein öffentlich bestellter Sachverständiger für industriell gefertigter Möbel beantworten:

 

 

  • Wird sich die Farbe der ausgetauschten Schranktür im Laufe der Zeit des restlichen Schrankes aufgrund des Sonnenlichtes wieder anpassen?
  • Handelt es sich um eine minimale optische Beeinträchtigung, welche die Gebrauchstauglichkeit in keiner Weise einschränkt?
  • Ist das harmonische Gesamtbild und die Funktionalität beeinträchtigt?
  •  Liegt das Spaltmaß im Toleranzbereich der Vorgaben der Deutschen Möbelgütesicherung RAL-GZ-430/1 und/oder der DIN 68890 und welches sind aus technischer Sicht die Ursachen?
  • Sind die Geräusche beim Ein- und Ausfahren der Schubladen der Konstruktion und des Preissegmentes geschuldet?
  • Wenn aus sachverständiger Sicht ein Mangel gegeben sein sollte, wäre dies aus sachverständiger Sicht ein wesentlicher oder ein unwesentlicher Mangel?
  • Nimmt Holz in feuchter Luft Wasser auf und verändert es dadurch seinen Zustand?
  • Können Abweichungen der relativen Luftfeuchte von 45-55% über einen längeren Zeitraum zum Verzug bzw. zu Veränderungen (z.B. Schwund und Quellung) des Holzes, und somit zu Spalt- und Maßdifferenzen führen?

 

Kann ein Wohnungsraum mit einem integrierter Wintergarten zu erhöhten Raumtemperaturen führen?

 

Man sollte dem Gericht mitteilen, dass es sich um industriell gefertigte Möbel handelt. Deshalb ist es erforderlich ein Sachverständigengutachten anzufertigen, dass den Kriterien industrieller Fertigung, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Handelsüblichkeit entspricht.

 

Daher ist für die Beauftragung eines Sachverständigen gem. § 404 II ZPO wichtig, einen Sachverständigen für industriell gefertigte Möbel der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach § 404 III ZPO zur Einholung eines nach derzeitigem Kenntnisstand erforderlichen Gutachtens zu benennen und nicht durch einen Sachverständigen durch die Handwerkskammer, da es sich nicht um handwerklich gefertigte Möbel handelt, sondern um industriell gefertigte Möbel.

 

Zur Begutachtung dieser Art von Möbeln, also industriell gefertigter Möbel, sind öffentlich bestellte Sachverständige der Industrie- und Handelskammern zuständig und nicht Sachverständige der Handwerkskammern, da den Sachverständigen der Handwerkskammern die notwendigen Kenntnisse von der industriellen Fertigung und den dortigen Anforderungen fehlen.