Farbunterschiede bei Wohnmöbeln

Können Lichtreflektionen Farbdifferenzen auslösen?

Stellungnahme 1

 

Wir möchten richtig stellen, dass nicht der Farbton „Wenge“ geschuldet wird, sondern der Farbton „Eiche Mokka“. Bei „Eiche Mokka“ handelt es sich um furnierte Ware die nach Furnierlegung mit Beize farblich gestaltet wird. Hierdurch entstehen Farbnuancen die gewollt sind und dem Möbelstück einen besonderen Charakter verleihen. Grundsätzlich hat das Holz durch seinen ganz individuellen Wuchs und seine ihm eigene Maserung (Abhängig von der Intensität und Dichte der Maserung) unterschiedliche Oberflächenstrukturen.

 

Zusätzlich kann aber auch noch der Säuregehalt des Holzes durch äußere Umwelteinflüsse variieren. So ist es durchaus natürlich, dass selbst bei gleicher chemischer Zusammenstellung der Beize, stellenweise die Beize unterschiedlich aufgenommen werden kann und somit Farbdifferenzen entstehen.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass Einzelelemente wie z.B. Korpus, Fronten oder Kränze in der industriellen Serienfertigung von unterschiedlichen Vorlieferanten gefertigt werden können. Dies führt unwiderruflich aufgrund der unterschiedlichen Materialien zu gewissen Farbunterschieden.

 

Auch Lichtreflektionen können Farbdifferenzen auslösen. Aus diesem Grund haben wir vor Ort die rechte Front demontiert und die Position zur Ansicht verschoben (Siehe Foto). Als Ergebnis spiegelte sich die Front eine Nuance heller dar.

 

Die Oberflächenstruktur wird als störend empfunden

Stellungnahme 2

 

Wir haben Verständnis für die subjektive emotionale Bewertung Ihrer Mandantschaft, dass sie die Oberflächenstruktur als störend bzw. nicht gleichmäßig empfindet. Aber ein Mangel im Rechtssinne stellt die Oberflächenstruktur nicht dar. Die Erwartungshaltung Ihrer Mandantschaft an das Produkt ist größer, als es die Fertigung zulässt und durch uns bzw. dem Hersteller kann die Erwartungshaltung bei diesem Modell nicht erfüllt werden.

 

Vor diesem Hintergrund können wir Ihrer Beanstandung nicht zustimmen und keinen Mangel an dem Highboard erkennen. Außer an einer Front (Siehe Foto) ist die Beize nicht korrekt aufgenommen worden. Hier sind wir selbstverständlich gerne bereit die Front nochmals auszutauschen.

 

Selbst wenn wir rein spekulativ einen erneuten Austausch der Fronten gewähren würden, würde das zum gleichen Ergebnis führen und wieder Farbunterschiede bzw. unterschiedliche Oberflächenstrukturen auftreten.

Die Erwartungshaltung an ein Produkt

Stellungnahme 3

 

Beanstandungen sind immer ein sehr sensibles Thema und wir sind zu jeder Zeit bestrebt, mit schnellen Lösungen im Sinne zufriedener Kunden zu denken und zu handeln. Bei all unseren Bemühungen unseren Kunden behilflich zu sein, dürfen wir jedoch weder unsere Vorlieferanten, noch den Beanstandungsgrund und die Ware aus den Augen verlieren. Die Erwartungshaltung an ein Produkt ist oftmals anders, als es die Herstellung zulässt.

 

Auch kann es bei Front- und Korpusteilen zu Farbunterschieden kommen, wenn das Licht auf die jeweiligen Oberflächenteile in unterschiedlichen Winkeln auftritt. Dies hat zur Folge, dass die Oberflächen die Farben unterschiedlich reflektieren.

 

Weiterhin können durch Lichteinflüsse/UV-Strahlung mit der Zeit farbliche Veränderungen entstehen.

 

Die Abweichungen liegen im handelsüblichen Bereich und stellt keine Fehlerhaftigkeit der Ware da.

Die minimalen Farbunterschiede

Stellungnahme 4

 

Auf die Beanstandungen möchten wir unter Berücksichtigung der Möbelgütesicherung RAL-GZ-430 und der DIN EN 1725 (Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren) wie folgt Stellung nehmen:

 

Bei der Herstellung bzw. der Produktion von Kopf,- Fuß,- und Seitenteile eines Bettes, wird immer versucht eine gleichfarbige Oberflächenstruktur zu erzeugen. Bedauerlicherweise ist dies jedoch nicht immer ganz möglich. Es können sich immer Farbunterschiede beispielsweise durch unterschiedliche Dichte oder intensive Maserungen des Holzes ergeben.

 

Die vorgefundenen minimalen Farbunterschiede lassen sich nur unter einem bestimmten Betrachtungswinkel und Betrachtungsabstand ermitteln. Ob eine optische respektive ein optischer Mangel vorliegt, lässt sich nicht objektiv bestimmen, sondern ist vom jeweiligen Betrachter abhängig. Selbst wenn der jeweilige Betrachter eine optische Beeinträchtigung erkennt, dann ist sie kaum sichtbar, also für einen neutralen Betrachter nicht augenfällig, das heißt „der Blick bleibt nicht hängen“. Auch laut der Deutschen Gütegemeinschaft und der daraus resultierenden Güte- und Prüfbestimmungen der RAL-GZ-430, erfolgt die Sichtprüfung zur Beurteilung des harmonischen Gesamteindruckes aus einem Abstand von ca. 3 Metern.

 

Bei der leicht dunklen Schattierung, ist diese aus normaler, der Nutzung entsprechender Ansicht für eine unbefangene Person nicht erkennbar und gilt daher nicht als fehlerhaft.

 

Grundsätzlich befinden sich die Beanstandungen im inneren des Bettes, demnach außerhalb einer Betrachtung aus gebrauchstypischer Lage.

 

Unter Berücksichtigung dieser fachlichen Bewertung ist die Beanstandung als unerheblich einzustufen und beeinträchtigt in keiner Weise die Gebrauchsfähigkeit, Funktionalität und die Lebensdauer des Bettes. Letztendlich ist aber die DIN EN 1725 entscheidend: Betten müssen sicherheitsgerecht gestaltet, standsicher und ausreichend belastbar sein.

 

Zudem weisen wir daraufhin, dass ausweislich der Regelung unter § 3 4. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen „handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen“ vorkommen können und „als vertragsmäßige Leistung“ gelten.

 

Die Bewertung von Dachziegeln (OLG Karlsruhe AZ: 10 U 68/07) schweift vom Thema ab und kann nicht als Vergleich zu unserem Fall hinzugezogen werden.

 

Somit können wir die Beanstandungen als nicht gerechtfertigt anerkennen und keine Gewährleistungsansprüche zustimmen.

 

Aufgrund unseres geschäftspolitischen Grundsatzes, dass die Kundenzufriedenheit im Vordergrund steht, sind wir nochmals aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, dass Fußteil auszutauschen.

Warum ändert sich die Farbe schlagartig?

Stellungnahme 5

 

Beurteilung aus technischer Sicht:

 

Die erste Frage die sich sofort stellt: Warum ändert sich die Farbe nur an drei Fronten und nicht an allen Fronten? Auch wäre die Frage zu klären, warum sich gleichzeitig drei Fronten von heute auf morgen farblich ändern, obwohl alle Fronten aus der gleichen Produktionsserie stammen. Weiterhin wäre noch folgende Frage zu beantworten: Warum ändert sich die Farbe „schlagartig“ und nicht langsam (über mehrere Wochen)? Auch ist uns und dem Hersteller eine derartige Beanstandung bei sachgemäßer Nutzung nicht bekannt. Allein aus technischer Sicht und logischem Verständnis können wir kein Mangel im Rechtssinne erkennen.

 

Farbveränderungen können auch ein Indiz unsachgerechter Nutzung sein. Hier ist die Pflege, Reinigung, aber auch äußerliche Einwirkungen wie z.B. extreme Lichtverhältnisse ausschlaggebend.

 

Zur fachlichen Ausführung:

 

Wir möchten betonen, dass es sich bei den „Streifen“ um eine leichte, schimmernde Schattierung handelt bzw. geringe Farbunterschiede in der Maserung, die produktionsbedingt (unter Berücksichtigung des Preissegmentes und der DIN 68885 – Tische für den Wohnbereich, Anforderung und Prüfung) nicht immer aufgrund des Naturproduktes „Holz“ vermeidbar sind. Die leichten Schattierungen lassen sich nur unter einem bestimmten Betrachtungswinkel und Betrachtungsabstand ermitteln.

 

Es „können qualitative Ansprüche nur in dem Umfang gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei“ einer solchen Tischplatte „in deren Preislage gestellt werden können“

 

Aufgrund unseres geschäftspolitischen Grundsatzes, dass die Kundenzufriedenheit im Vordergrund steht, haben wir in Absprache mit Frau Mustermann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vereinbart, dass wir nochmals einen neuen Tisch bestellen. Hier ist eine Vereinbarung getroffen worden, wovon sich Ihre Mandantschaft nicht einseitig wieder trennen kann.

Auch Lichtreflektionen können Farbdifferenzen auslösen

Stellungnahme 6

 

Unter Berücksichtigung der Richtlinien der Deutschen Möbelgütesicherung RAL-GZ-430 möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

 

Auch Lichtreflektionen können Farbdifferenzen auslösen, weil das Licht auf die jeweiligen Oberflächenteile in unterschiedlichen Winkel auftrifft. Je nach Blickrichtung und Standpunkt eines Betrachters, sind verschiedene Farbnuancen zu erkennen (siehe Anlage 1+3). Auch bei dem Holzparkettboden (Anlage 3) Ihrer Mandantschaft kann man die verschiedenen Farbgebungen des Naturproduktes Holz sehr gut erkennen.

 

Wir haben Verständnis für die emotionale Bewertung Ihrer Mandantschaft, dass sie die Oberflächenstruktur respektive die Farbdifferenzen als störend bzw. nicht gleichmäßig empfindet. Aber ein Mangel im Rechtssinne stellt die Oberflächenstruktur nicht dar. Die Erwartungshaltung Ihrer Mandantschaft an das Produkt ist größer, als es die Fertigung zulässt und durch uns bzw. dem Hersteller kann die Erwartungshaltung bei diesem Modell nicht erfüllt werden.

 

Vor diesem Hintergrund können wir Ihrer Beanstandung nicht zustimmen und keinen Mangel an der Anbauwand erkennen.

 

Aufgrund des geschäftspolitischen Grundsatzes, dass die Kundenzufreidenheit im Vordergrund steht, haben wir in Absprache mit Familie Mustermann aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vereinbart, dass wir die linke Glastür, die rechte abgerundete SBK inkl. untere Blende einmalig kostenlos neu zu bestellen und kostenlos auszutauschen. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir bei diesem Austausch nicht gewähren können, dass die Oberflächenstruktur zum gewünschten Ergebnis Ihrer Mandantschaft führt.

 

Wir werden die Ersatzteile in der ca. Kalenderwoche 01/02 – 2018 erwarten.

 

 Direkt nach Wareneingang werden wir mit Ihrer Mandantschaft einen Termin zum Austausch der Ersatzteile per Terminkarte mitteilen.

 

Weitere Gründe

 

 Wir möchten Sie dahingehend korrigieren, dass es sich nicht um einen Fleck handelt, sondern um einen Astansatz. Laut den deutschen Güte- und Prüfbestimmungen für Schrankmöbel (RAL-GZ-430/1) sind Äste zulässig, sogar gewollt, um den Charakter des Werkstoffes Holz zu unterstreichen und die Echtheit des Produktes wieder zugeben. Einen Mangel im Rechtssinne können wir nicht erkennen.

 

Nun wurde uns mitgeteilt, dass die Arbeitsplatte einen natürlichen Speckstein nachgeahmt wurde. Einen homogenen Farbverlauf, gibt es bei der Ausführung nicht. Durch Licht und Schatten, sowie durch das gewollte Muster fällt jede Arbeitsplatte mit diesem Design anders aus.

Farbunterschiede Wandboard

Der Hersteller verweist darauf, dass die Ware so geliefert wurde, wie diese hergestellt wird. Bei der Ware sind zum einen die Charaktereigenschaften von Massivholz zu beachten. Zum Anderen kann festgestellt werden, dass das Holz des Wandboardes bei unterschiedlichen Lichteinfall auch unterschiedlich hell oder dunkel erscheint. Zur Verdeutlichung haben wir diesem Schreiben ein Foto hinzu gefügt, welches von unserem Montageteam vor der Montage des Boardes an der Wand aufgenommen wurde. Auf dieser Aufnahme ist zu erkennen, dass das Wandboard aus einer anderen Perspektive mit anderem Lichteinfall deutlich heller erscheint.

 

Der Hersteller weist ebenso darauf hin, dass die Rückwand des Boardes durch die dunkle Ablagefläche dunkler erscheint, da das einfallende Licht dunkel an die Holzfläche reflektiert. Dies ist produktionbedingt und lässt sich nicht verhindern. Auch bei einem evtl. Austausch gegen das Wandboard in gleicher Ausführung würde die Rückwand erneut dunkler wirken als die restliche Oberfläche der Wohnwand.

 

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