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Brief 1

 

Sehr geehrter Kunde,

 

die mit oben genannten Kaufvertrag bestellte Küche ist bei uns vor längerer Zeit eingetroffen und steht zur Lieferung bereit.

 

Wir bitten Sie, sich bis zum 30.12.2018 mit unserer Tourenplanung unter der Rufnummer 0123456 in Verbindung zu setzen, um einen verbindlichen Liefertermin abzusprechen.

 

Sollten wir bis dahin keine Antwort von Ihnen erhalten haben, werden wir Ihnen pro Tag 16,00 Euro Lagerkosten berechnen.

 

Brief 2

 

Sehr geehrter Kunde,

 

die Ware aus dem oben genannten Kaufvertrag ist bereits am 06.03.2018 eingetroffen und steht zur Lieferung bereit.

 

Da Sie aufgrund mehrfacher Aufforderungen die Möbel immer noch nicht abgenommen haben, befinden Sie sich nach §§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB im Verzug.

 

In der Hoffnung, keine weiteren rechtlichen Schritte gegen Sie einleiten zu müssen, bitten wir Sie letztmalig, sich bis zum 16.11.2018 mit unserer Tourenplanung unter der Rufnummer 0123456 in Verbindung zu setzen, um einen definitiven Liefertermin abzustimmen.

 

Sollten Sie die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen lassen, werden wir die Angelegenheit ohne weitere Ankündigung an unseren Rechtsanwalt weiterleiten.

 

Brief 3

 

Sehr geehrter Kunde,

 

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf o.g. Kaufvertragsnummer.

 

Sie haben ausweislich Ihrer anliegenden verbindlichen Bestellung vom 09.10.2018 am 09.10.2018 die in der Bestellung näher bezeichnete Küche zum Kaufpreis in Höhe von 5.380,00 Euro verbindlich bestellt. Wir haben diese verbindliche Bestellung, die rechtlich ein Angebot gem. § 145 BGB darstellt, gem. § 151 BGB angenommen. Dadurch ist ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen.

 

Sie sind gemäß § 433 Abs. 2 BGB verpflichtet uns den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 5.380,00 Euro zu zahlen und die Küche abzunehmen. Das haben Sie bisher nicht getan und zwar auch nicht auf mehrfache Aufforderungen.

 

Sie befinden sich aufgrund mehrfacher Aufforderungen gemäß der §§ 280 Abs. 2, 286 Abs. 1 BGB deutlich im Verzug.

 

Wir fordern Sie hiermit letztmalig auf die Küche bis zum 23.01.2019 abzunehmen. Bitte vereinbaren Sie mit unserer Tourenplanung unter der Rufnummer 0123456 einen definitiven Termin zur Anlieferung und Montage der Küche.

 

Nach fruchtlosem Verstreichen des o.g. Termins werden wir den Kaufvertrag stornieren und die Anzahlung in Höhe von 2.300,00 Euro aus Gründen des entgangenen Gewinns, den Aufwendungen, der Gebrauchsüberlassung, der Lagerkosten und den sonstigen Unannehmlichkeiten einbehalten.

 

 

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