Ablösen von Spiegelflächen

Uns liegt die Qualität unserer Produkte besonders am Herzen. Daher nehmen wir Kunden – Reklamationen sehr ernst und möchten uns vorab bei Ihnen ganz herzlich für Ihre Problemschilderung bedanken, mit der Sie einen entscheidenden Beitrag zu unserer Qualitätssicherung leisten.

 

Wir bedauern sehr, dass es zu einer Beanstandung bzw. zu einem Ablösen der Spiegelelemente gekommen ist. Die bei Ihnen beanstandeten und ausgetauschten Spiegelelemente wurden durch unsere Qualitätssicherung nochmals gründlich in Augenschein genommen und in Anlehnung der Deutschen Möbelgütesicherung RAL-GZ-430 überprüft.

 

Es konnten keine Verarbeitungsfehler oder Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik festgestellt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen an die mittlere Art und Güte erfüllt sind. Unter mittlerer Art und Güte versteht man kurz ausgedrückt, dass die Sache sich einwandfrei zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eignet und die typische Durchschnitts – Qualität der überwiegenden Mehrheit vergleichbarer Modelle dieser Preisklasse besitzt.

 

Was letztendlich zu einem Ablösen der Spiegelelemente geführt hat, mögen wir an dieser Stelle nicht beurteilen. Eine genaue Ermittlung des Schadensbildes könnte definitiv nur in einem akkreditierten Prüfungsinstitut vorgenommen werden, welches

 

  • die Haftung des Trägermaterials,

 

  • die Anschlag- und Dauerhaltbarkeitprüfung,

 

  • die Reinigungs- und Benutzungsgewohnheiten,

 

  • und den Pflegezustand

 

bewerten würden. Drüber hinaus wird eine Untersuchung mittels statischer Headspace ( gaschromatographisches Verfahren zur Feststellung von Begleitstoffen und zur Bestimmung von Emissionen) erfolgen.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anlieferung der Ware am 19.10.2012 erfolgte. Somit ist mit Ablauf des 19.10.2014 die Verjährung eingetreten. Tritt beim Kaufvertrag – Verjährung ein, so verfällt zum Ablauf der entsprechenden Verjährungsfrist das Recht auf Rücktritt, Wertminderung und Nachbesserung. Nach einer Gebrauchszeit von ca. 5 Jahren bestehen keinerlei Rechtsansprüche mehr; weder für Sie als Verbraucher noch für uns als Händler.

 

Trotz der Verjährung, haben wir alles erdenkliche im Sinne der Kundenzufriedenheit getan und keine Kosten gescheut, um eine kundenfreundliche Lösung herbei zu führen, indem wir Ihnen komplett neue Schrankelemente kostenlos geliefert und montiert haben.

 

Bei dem Austausch der Schrankelemente handelt es sich nicht um einen Nachbesserungsversuch oder gar um Nachbesserung, sondern um einen Austausch rein aus Kulanz und dem Grundsatz der größtmöglichen Kundenzufriedenheit folgend ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder Nachgabe im Recht.