Ablösen der lederoberfläche einer Polstergarnitur

 

Zunächst möchten wir uns bei Ihrer Mandantin für das freundliche Gespräch beim Ortstermin bedanken.

 

 

Die Beanstandung Ihrer Mandantin haben wir sorgfältig überprüft, da es uns ein Anliegen ist, den Wünschen der Kunden gerecht zu werden. Das 2,5 Sofa und das 3 er Sofa wurden nach den Prüfkriterien für industriell gefertigte Produkte in Anlehnung an der RAL-GZ-430, den DIN und EN, europäischen Normen und Standards, sowie dem angewandten Stand der Technik überprüft.

 

 

Beanstandungsgegenstand: Farbveränderungen am Leder

 

 

Die Überprüfungen erfolgten mittels der Hände, Augenschein, Lupen und Leuchtlupen. Es wurden im Rahmen der Besichtigung selbst weder chemische Prüfungen noch allgemeine Schadstoffprüfungen durchgeführt.

 

 

Es zeigten sich an allen Schadstellen des 2,5 Sofa als auch am 3 er Sofa Ablösungen der Lederoberfläche, d.h. das Ablösungen der Zurichtung des Leders sichtbar sind. Einfach ausgedrückt umfasst die Zurichtung des Leders, den Oberflächenaufbau des Leders ( d.h. also beispielsweise unterschiedliche Farb- oder Lackschichten) und die Verarbeitungsschritte (bspw. Prägungen).

 

 

Vorliegend lassen sich die Ablösungen der Lederoberfläche in den meist genutzten (also Lieblingssitzplatz) Sitzflächen / Armlehnen feststellen. Mit dem LCD Digitalmikroskop konnte festgestellt werden, dass die Beschädigungen allesamt nur oberflächlicher Natur sind und weiße Farbanlagerungen aufweisen. Aufgrund der für Nutzungsschäden typischen Anordnung der Ablösungen (vorwiegend im Bereich der Lieblingsplätzen) ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich, dass es sich bei den vorgefundenen Beschädigungen nicht um einen Fehler in der Herstellung, genauer bei der Gerbung oder der Oberflächenzurichtung des Leders, sondern um Gebrauchsschäden handelt.

 

 

Die Schadstellen weisen fettige bzw. cremige Ab- bzw. Auflagerungen auf, die teilweise klebrig sind. Dies ist ein Indiz für eine saure Verbindung, also beispielsweise Körpersalz/Schweiß. Auf dem Foto, als Anlage 2 + 3 beziffert, welches mit einem LCD-Digitalmikroskop in ca. 100 – 140 facher – Vergrößerung fotografiert wurde, ist sehr gut erkennbar, dass sich die Rückstände/Ablagerungen ausschließlich auf den Kuppen, also den Hochflächen des Bezuges zeigen. Da Leder ein topographisches Bezugsmaterial ist, zeigt sich eindeutig, dass sie nicht aus dem Möbel oder dem Bezugsleder selbst kommen, sondern von außen oberflächlich aufgebracht wurden. Ein Materialfehler liegt somit nicht vor.

 

 

Ihre Mandantschaft hat uns mitgeteilt, dass ein Reinigungs- und Pflegemittel verwendet wurde, welches uns auch vor Ort gezeigt wurde. Auffällig ist hier allerdings, dass die Flasche des Pflegemittels halb leer und die Flasche des Reinigungsmittel komplett gefüllt war. Hieraus könnte geschlossen werden, dass nur das Pflegemittel verwendet wurde und der Reiniger nicht zum Einsatz kam. Es ist zwingend zu beachten, dass zuerst das Leder gereinigt werden muss, bevor die Pflegemilch aufgetragen wird. Ansonsten entsteht eine Kontaktverschmutzung, also eine Kombination mit Ablagerungen aus Staub, Körpersalzen, Schweiß und Hautpartikel. Hierdurch verliert das Leder seine Struktur und kann besonderen Beanspruchungen nicht mehr standhalten. Dies würde auch die klebrigen Stellen erklären.

 

 

Einen weiteren Anhaltspunkt für äußere Einwirkungen weist die Armlehne des 2,5 Sofas auf. Von der Form bzw. Größe (Länge + Breite) der Schadstelle und der Drucktiefe des Schaumstoffes, kann davon ausgegangen werden, dass diese durch das Auflegen eines Armes sowie einer Handfläche entstanden ist. Aufgrund der Sachlage gehen wir zu 98 Prozent davon aus, dass es sich nicht um einen Materialfehler der Leders, sondern vielmehr um Gebrauchs- bzw. Pflegefehler handelt.

 

 

Somit können wir einen Mangel im Rechtssinne nicht erkennen und auch nicht zustimmen.

 

 

Um zu 100 Prozent festzustellen, ob die Ursache für das Ablösen der Oberflächenbeschichtung doch auf einen Materialfehler zurückzuführen ist, lässt sich nur durch eine umfassende Laborprüfung, beispielsweise im Prüflabor des Forschungsinstitut für Leder und Kunststoffbahnen FILK in Freiburg feststellen. Zu berücksichtigen gilt dabei jedoch, dass es sich hierbei um eine so genannte zerstörerische Prüfung handelt, die wir nicht empfehlen würden.

 

 

Durch die irreparable Beschädigung ist selbst eine kostenpflichtige Reparatur nicht möglich. Um dennoch Ihrer Mandantin behilflich zu sein, sind wir bereit aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, bei einem Neukauf eines Sofas preislich entgegenzukommen.

 

 

 

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