Fragen an moebelschlau

Kühlschrank gebrochen

Unsere neue Küche wurde am 20.06.2018 geliefert und aufgebaut. Leider war der Kühlschrank innen gebrochen, so dass er reklamiert werden musste. Zudem wurde ein falsches Schrankelement geliefert, die Tür des Hänge-Eckschrank funktionierte nicht (Push to open), die Passleisten zur Wand waren zu schmal, Einlegeböden der Hängeschränke fehlten und der Rahmen/die Dichtung für den Einbauherd fehlte. Bis heute sind nach 7 Verbesserungsversuchen durch verschiedene Monteure nicht alle Mängel behoben und wir möchten nun einen Schadensersatz geltend machen.

Das Ausstellungsstück

Gekauft wurde ein Couchtisch mängelfrei als Ausstellungsstück. Bei der Lieferung wurden Schäden verursacht und der Couchtisch wurde zwecks Nachbesserung an das Einrichtungshaus zurück gegeben. Die Beseitigung der Schäden wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt und erneut reklamiert. Der Händler versprach in einem Telefonat die Einsendung des Tisches an den Hersteller zwecks ordnungsgemäßer Schadensbeseitigung. Er führte dieses aber nicht durch sondern verkaufte den Tisch ohne unser Wissen im Lagerverkauf. Nun sollen wir uns einen neuen Tisch aussuchen. Das Modell wird aber weiterhin hergestellt. Kann man eine Nacherfüllung des Kaufvertrages verlangen?

Aufquellen der Hängeschränke

Wir haben bei der Firma Küchen Akutell in Garbsen eine Küche gekauft. Diese Küche von der Firma Nolte wurde am 29.08.2017 geliefert und aufgebaut. Nach nicht einmal zwei Jahren quellen alle Hängeschränke auf. Die Mitarbeiter aus Hannover haben den Schaden abgelehnt. Die Oberflächen sind in Mattlack lackiert.

 

Diese Ablehnung des Sachmangel ist für uns nicht nachvollziehbar, das sich unter den Hängeschränken weder Wasser- oder Eierkocher, Toaster oder Kaffeemaschinen befinden, die Wasserdampf erzeugen könnten. Wir haben zu der Küche auch eine Dunstabzugshaube gekauft, die wir entsprechend auch benutzen und regelmäßig warten. Wir haben eine offene Küche zum Wohnzimmer, d.h. der Feuchtigkeitsgehalt des Wohnraums ist normal. Auch die Lüftung ist ordnungsgemäß gewährleistet. Zusätzlich zur Dunstabzugshaube haben wir noch eine elektrischen Abzug nach Außen. Die Küchenfronten werden nur mit einem weichen Baumwolltuch gereinigt und getrocknet. Trotz aller dieser Maßnahmen sind die Türen gequollen.

 

Welche Chance haben wir, das die Türen als Gewährleistung ausgetauscht werden?

Das Ausstellungstück

Ende August habe ich ein Schlafsofa Typ Stan (Ausstellungsstück)des Herstellers Milano Bedding gekauft. Eine Zeugin kann bestätigen, dass das Sofa ohne Gebrauchsspuren war. Aussagen des Geschäftsführer, wie Sofa ist erst am Tag zuvor in die Ausstellung gekommen kann sie auch bezeugen. (Fotos belegen in welchem Zustand das Sofa gekauft wurde). Am Tag der Lieferung zeigten sich erste Wellen und Falten im Polsterstoff. 2 Tage später zeigte ich Fotos dem Verkäufer, der hat angeblich daraufhin 2 Sofas gleichen Typs beim Hersteller storniert. Gleichzeitig wurde ich gebeten noch einige Tage zu warten, da man erst mit dem Hersteller reden wolle. Mein Ansprechpartner ist der Verkäufer, dass stellte ich klar. Mit meiner Zeugin sprach ich beim Geschäftsführer vor, der behauptet das Sofa sei ja schon 4 Wochen in der Ausstellung und er machte den Vorschlag die Sitzkissen einspannen zu lassen, er würde mir ein Polsterer vorbei schicken.

 

Ansonsten könne er mir anbieten die Polster enger zu nähen und da würde aber der Reißverschluss wegfallen und die Kissen lose im System sein. (Kissen sind mit Klettverschluss am Lattenrost befestigt). Oder ich könnte ja das andere Modell aus der Ausstellung nehmen. Da dieses nicht mein Geschmack traf, ließ ich mich auf den Polsterer ein. Dieser stellte sich dann heraus war der Fahrer der mir das Sofa gebracht hatte. (Mädchen für Alles sei er).

 

Auch dieses half nicht, weiterhin Wellen und Faltenbildung. Mehrmalige schriftliche Aufforderung zur Nachbesserung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag lies man unbeantwortet.

 

Zwischenzeitlich habe ich über e-mail Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen. Da schien es mir das der Hersteller erst durch mein Schreiben über den Sachmangel informiert wurde. Der Hersteller hatte mit dem Verkäufer auch schon eine Lösung besprochen. Diese Lösung wurde mir nie weitergeleitet. Diese Lösung habe ich durch den Hersteller innerhalb einer telefonischer Nachfrage bekommen. Die Sitzkissen sollen nach Italien versandt werden und dort überarbeitet werden. Ich äußerte, dass ich ohne meinen Anwalt zu sprechen dazu nichts sagen möchte. Erst als mein Rechtsanwalt tätig wurde, reagierte der Geschäftsführer , mit einer weiteren Lüge, dass ich mit dem Hersteller vereinbart habe, dass die Kissen abgeholt werden sollten und würde gern einen Termin besprechen.

 

Leider habe ich überhaupt kein Vertrauen in das Möbelstück, dem Hersteller und dem Verkäufer. Das Sofa sieht aus, als wenn es 20 Jahre alt ist. Polsterer die ich angesprochen habe und Fotos gezeigt habe schütteln nur den Kopf und sehen Wellen über 2cm Höhe.

 

Der Verkäufer reagiert jetzt so, dass ich ja 2x 30 Minuten im Geschäft gewesen sei und mir ausgiebig das Sofa erklären ließ und Gebrauchsspuren war genommen haben muß. Das Polster wäre vom Hersteller so gewollt. Ich habe kein legeres Sofa gekauft.

 

Aktuell habe 2 Tage abends für ca. 3 Stunden auf dem Sofa gesessen.

 

Nun müßte ich mich entscheiden, soll ich jetzt gerichtlich mein Recht als Verbraucher einklagen.

 

Meine Frage an Sie, wie schätzen Sie meine Chancen ein, denn falls ich die Klage verliere muß ich mit hohen Kosten rechnen. Was muss ich mir vorstellen, wenn man sagt: Polsterung ist vom Hersteller so gewollt. Muss ich diese Äußerung so akzeptieren? Gelten die Aussagen "ein neues Sofa aus der Ausstellung aussuchen bzw. Kissen enger nähen als Nachbesserung" oder muss ich außer der Nachbesserung durch den angeblichen Polsterer auch noch eine andere Nachbesserung zulassen. Da sich auf meine Schreiben der Verkäufer sich nicht gemeldet hat, zeigt mir das der Verkäufer auch kein Interesse hat sich irgend wie zu bewegen.

Das Schlafsofa

Wir haben ein Schlafsofa (Kaufpreis: 1.249,00 €) gekauft, dass vormontiert bei uns angeliefert wurde. Die Endmontage erfolgte durch uns. Nach Fertigstellung haben wir bemerkt, dass das Sitz- und Mittelteil (welches schon vormontiert angeliefert wurde) offensichtlich nicht exakt rechtwinklig zusammengebaut ist. Augenscheinlich ist schon der Holzrahmen nicht exakt rechtwinkelig. Dadurch scheuert der Bezug nun auf einer Seite direkt am Metallfuß, auf der anderen Seite jedoch sind 15 mm Platz zwischen Bezug und Metallfuß.

 

Der Lieferant hat uns ein paar Tipps gegeben wie wir das beheben können, sagt aber, dass das kein Grund zur Reklamation ist, weil alles noch in der Toleranz liegen würde. Die Abstände würden sich beim Ein- und Ausklappen ohnehin immer verändern. Dem ist aber leider nicht so, da die Abstände zwischen Bezug und Metallfuß, egal ob ein- oder ausgeklappt, sich nicht verändern. Die gegebenen Tipps haben also gar nicht funktioniert. Kann ich nun eine Kaufpreisminderung verlangen? Kann ich einen ortsansässigen Handwerker beauftragen, den Mangel zu beseitigen?

Die Geruchsbildung

Wir haben am 13.September 2019 eine Sofagarnitur geliefert bekommen und Mängel in der Verarbeitung( eine Ecke war nicht ordentlich ausgepolstert ) festgestellt. Ferner hat nach 7 tägigen Dauerlüften das Sofa dermaßen stark gerochen das wir das Zimmer nicht betreten konnten. Am 20.September wurde das Sofa wieder abgeholt und heute am 12.November wieder geliefert. ( wir waren zwischenzeitlich 5 Wochen in Urlaub) sofort nach dem Urlaub haben wir einem neuen Liefertermin vereinbart.

 

Die Mängel in der Verarbeitung sind nach wie vor vorhanden , trotzdem uns versichert wurde das eine Firma POS sie beseitigt hätte. Es sollten ebenfalls keine Gerüche festgestellt worden sein. Jetzt steht die Garnitur wieder bei uns, die Ecke ist immer noch nicht bündig und der Geruch ist nach wie vor vorhanden. Das heißt nach 8 1/2 Wochen dünstet die Garnitur immer noch aus und der Mangel ist nicht zu unser Zufriedenheit beseitigt.

 

Wir möchten die Garnitur zurückgeben und eine Erstattung des Kaufpreises.

Sitztiefe einer Garnitur

 

Wir haben im Oktober 2018 eine Polstergarnitur/ Leder (7.200 €) als 2 und 3 Sitzer bei PORTA gekauft.


Lieferung Dezember 2018, Reklamationen an beiden Teile durch uns, Gutachter Januar 2019 bestätigt Abweichungen in Sitztiefe (ca. 2,5 cm zwischen 3 - und 2 Sitzer) , Nähte schief (> 10 mm), Höhenunterschiede Rückenlehnen, Klappfunktion eingebauter Tisch nicht gegeben.


Die Reklamation wurde anerkannt, Lieferung 2'er neuer Garnituren im April 2019. 3 Sitzer i.O., 2 Sitzer mit Loch (Durchmesser ca. 4 cm) im Leder im sichtbaren Bereich, wurde von den Fahrern gleich wieder mitgenommen. Lieferung "neuer" 2 Sitzer im Juni 2019, starke Abkratzungen, wurde von den Fahrern gar nicht erst abgeladen. Lieferung "neuer" 2 Sitzer im August 2019, mit einem Mitarbeiter von Möbelfirma:


Ergebnis; Optisch i.O.; Abweichungen zum 3 Sitzer in der Sitztiefe nach wie vor 2,5 cm, Fußhöhenunterschied 1,6 cm Möbelhändler (Schreiben von letzter Woche) lehnt jetzt jegliche Nachbesserung ab, "es liegt alles im Toleranzbereich" obwohl uns bei der 1. Reklamation seitens des Gutachters gesagt wurde, das man die Sitztiefe problemlos ändern kann.


Man kann diese Möbel mit verschiedenen Sitztiefen bestellen, z.B. 49, 51 oder 53 cm. Da wir alle groß sind, haben wir 53 cm bestellt, steht auch so in der Bestellung, der 2 Sitzer hat im Mittel 50,6 cm Sitztiefe.


Was können wir tun ? Wie groß dürfen Toleranzen im Polstermöbel Bereich sein.

 

Unterbrechung des Fugenbildes

Wir haben eine recht hochwertige Küche bestellt (Wert ca. 12000€, ohne Elektrogeräte) . Wir haben u.a. auch den Geschirrspüler zum Einbau beigestellt.

 

Der Verkäufer hat nicht nach der Einbauhöhe des Geschirrspüler gefragt und nun stellt sich heraus, dass aufgrund der vorhandenen Höhen die einzubauende Möbelfront geteilt werden muss, d.h. eine Fuge eingebaut werden muss! Das bedeutet eine Unterbrechung der Linien der hochglanz lackierten Möbelfronten und optisch einen erheblichen Mangel.

 

Was kann ich da tun und wie hoch wäre der Schaden im Falle einer, schön vom Verkäufer angedeuteten unmöglichen Mängelbeseitigung?

 

Eine starke Verfärbung der Garnitur

Wir haben uns im November letzten Jahres ein Sofa gekauft. Es steht im Wohnzimmer nahe eines Fensters. Im Frühjahr diesen Jahres stellen wir eine starke Verfärbung der Garnitur von grau zu hellen violett fest. Dies betrifft Teile des Sofas, die teilweise direktem Sonnenlicht ausgesetzt sind, aber auch Teile, die nur indirekt Licht bekommen.

 

Uns ist klar, das Stoffe ausbleichen können. Dies doch aber unser Einschätzung nach nicht in der Winterzeit binnen weniger Monate und nicht bei einem Sofa, dass über 2000€ kostet.

 

Wir haben das Sofa bereits reklamiert. Ein „Sachverständiger“ kam. Er stellte fest, dass es das Sonnenlicht gewesen sein soll. Wir widersprachen seiner Ansicht noch vor Ort. Da sagte er nur, dass die Möbelhäuser auch nicht zu verschenken hätten. Wir gehen davon aus, dass es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt.

 

Auf dieses „Gutachten“ stützt sich nun das Möbelhaus bzw. der Hersteller. Die Reklamation wird abgewiesen mit dem Hinweis, dass kein Sachmangel vorliegt. Bevor wir nun vielleicht vergebens rechtliche Schritte einleiten, würde ich Sie bitten, diesen Fall einzuschätzen. Grundsatzurteile zu solch einem Fall bzw. ähnlich gelagerten Fällen habe ich nicht gefunden.

Auch die Ersatzlieferung wurde reklamaiert

Im März habe ich den Kaufvertrag über eine Eckpolstergarnitur abgeschlossen und die Anzahlung geleistet. Der Restbetrag war bei Anlieferung fällig. Die Anlieferung erfolgte 7 Wochen später als vertraglich vereinbart. Ein Teil musste reklamiert werden. Die Ersatzlieferung erfolgte und musste wieder reklamiert werde. Mit Stand des heutigen Tages wurde ich aufgefordert, da eine 2. Ersatzlieferung werksseitig nicht möglich ist, die Ware innerhalb einer 20-Tagefrist in der Filiale abzuliefern (es handelt sich um eine große Eckvariante in 3 Teilen). Für den Warenwert könne ich mir etwas anderes aussuchen.

 

Mit der Rücknahme bin ich sehr einverstanden (ohnehin habe ich keine Freude mehr beim Anblick des Möbelstücks, welches nach 7 Monaten Stress, Ärger und inzwischen Wut nicht die erwünschte Freude an Behaglichkeit bringt...), jedoch nicht mit dem Transport auf meine Kosten und nicht mit der Auflage, mir dort "etwas anderes aussuchen zu können" . Wie sind meine Rechte bezüglich des Rücktransportes und Auszahlung der Kaufsumme?

 

Rücknahme und Kaufbetragsauszahlung hatte ich in meiner Reklamation bereits begehrt - die "Auflage" des Möbelhauses war die Antwort, die aus meiner Sicht in beiden Punkten unakzeptabel ist. Wie agiere ich nun rechtlich richtig?

Die Farbgebung der Couch weicht ab

Ich habe eine Frage zu einer Velourcouch, welche ich mir im Möbelhaus gekauft habe. Dabei handelt es sich um eine dreiteilige Eckcouch, einheitlich in Salsa/Gelb Velour bezogen. Bei Lieferung der Couch wurde festgestellt, dass die Farbgebung zwischen einem Eckelement zu den beiden verbleibenden Elementen sehr drastisch abweicht.

 

Es sind nicht nur einzelne Flecke, sondern ein komplettes Element ist farblich anders, gesehen aus einer Blickrichtung.

Der Service des Herstellers, der sich die Couch angeschaut hat, teilte mit, dass die Verarbeitung fachmännisch durchgeführt wurde. Die unterschiedliche Farbgebung sei materialtypisch und kommt durch die unterschiedlichen Strichrichtungen. Die Strichrichtung ist immer in eine Richtung, und zwar nach vorn. Dadurch bekommt man natürlich eine andere Farbgebung, wenn man ein Element im rechten Wickel zu einem anderen Element stellt. Somit entstehen optisch zwei komplett unterschiedliche Farbtöne. Es handelt sich nicht um Sitzspiegel und Gebrauchslüster.

 

Aktuell warte ich auf eine Antwort des Möbelhauses, die wiederum auf einen Bericht des Services des Herstellers warten. Allerdings kam schon die Info vom Servicemitarbeiter, dass daran wohl nichts geändert wird. Auf Sitzspiegel und auf die farblichen Veränderungen bei Nutzung bzw. Streichen in verschiedene Richtungen wurden wir hingewiesen. Aber nicht auf diese farblichen Unterschiede zweier identischer Elemente. Sind Ihnen evtl. Fälle oder Urteile dieser Art bekannt?

Drei Nachbesserungsversuche, ist das richtig?

Ich habe im Februar dieses Jahres diverse Möbel für das Wohnzimmer gekauft. Darunter war ein Bücherregal, welches nun Probleme bereitet. Am 24.05. waren die Monteure das 1. Mal da und konnten es nicht aufbauen, da Teile fehlten und ein Teil fehlerhaft war. Am 14.06. waren die Monteure das 2. Mal da und stellten fest, dass die Aufbauanleitung und Beschläge fehlen und bauten das Regal nicht auf. Am 22.07. kam wieder ein Monteur, der das Regal nur teilweise aufbauen konnte, weil die Aufbauanleitung fehlte und Teile falsch waren.

 

Der Chefverkäufer sagte mir auf Nachfrage, dass die Möbelfabrik 3 mal nachbessern darf und dafür 35 Tage Zeit hat. Wobei nicht klar gesagt wurde, ob für jede Verbesserung 35 Tage zur Verfügung stehen, dass bedeutet bei 3 Nachbesserungen 21 Wochen. Das erscheint mir nicht glaubhaft. Er räumt mittlerweile ein, dass der 2. Aufbauversuch nicht ordnungsgemäß erfolgte, sonst wäre beim 3. Versuch der Aufbau möglich gewesen. Vielen Dank für Ihre Hilfe

 

Ich habe noch etwas vergessen zu dem Bücherregal, Entschuldigung.

 

Ich habe leider keine schriftlichen Fristen gesetzt, weil ich immer auf das nächste Mal gehofft habe. Als nächster Termin wurde mir der 13. September genannt, da die Möbelfabrik Betriebsferien hat. Ich habe um einen Preisnachlass gebeten. Es wurde mir ein Nachlass i. H. v. 125 EUR (ursprünglich 100 EUR) gebeten . Lt. Aussage des Chefverkäufers sei das alles im Rahmen, was ich, wie bereits geschrieben nicht glauben kann.

 

 

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