ein individuell auf Ihre Bedürfnisse angefertigtes Musterschreiben wurde von uns nicht geschuldet. Ein solches Schreiben hätten wir mit ca. 150 Euro berechnet. Weiter verweisen wir auf unseren Ausschluss des Widerrufsrechts:

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir in erster Linie eine reine Informationsseite sind und keine Beratungsgespräche durchführen. Wir würden zwar gerne beratend zur Seite stehen, aber dies würde den Zeit- und Kostenrahmen „sprengen“, da wir, um eine kundenfreundliche und ordnungsgemäße Beratung durchführen zu können, einige Daten benötigen die notwendig sind, um eine adäquate und qualitative Aussage zu tätigen.

 

Wie zum Beispiel:

 

Wann haben Sie das Möbelstück bekommen?

 

Wurde die Ware geliefert oder selbst abgeholt?

 

Wann und wie oft wurde die Ware beanstandet? Gibt es hierfür Nachweise?

 

Haben Sie Fotomaterial, welches Sie zur Verfügung stellen könnten?

 

Sind Detailaufnahmen vorhanden?

 

Wurden Formulare, wie ein Endabnahme- oder Reklamationsprotokoll, Rechnung oder ein Lieferschein ausgefüllt und unterschrieben worden?

 

Wurden Sie über das Produkt bzw. die Ware informiert? Haben Sie einen Gütepass, eine Produktfibel, eine Montageanleitung etc. bekommen?

 

Ist das Möbelstück nachgebessert worden, wenn ja wie oft? Oder wurde bereits ausgetauscht?

 

Erfolgte die Nachbesserung oder Austausch aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht?

 

Hat das Möbelhaus direkt nachgebessert oder durch einen externen Kundendienst nachbessern lassen?

 

Gibt es hierüber vorher – nachher Fotos?

 

Handelt es sich um Neuware oder Ausstellungsware? War es evtl. eine Sonderanfertigung?

 

Gibt es besondere Garantievereinbarungen?

 

Welche schriftlichen Unterlagen liegen vor: Kaufvertrag, Ablehnungen, Informationsschreiben, Auftragsbestätigungen etc.?

 

Welcher Hersteller steckt hinter der Ware? Wo wurde sie produziert? Gibt es Produkt- und Materialbeschreibungen?

Gibt es bereits Ansprechpartner?

 

Sie sehen schon, dass eine Antwort ohne die Beantwortung der Fragen, weder adäquat noch qualitativ ist und reine Vermutungen wären. Da wir uns als Profis sehen, wollen wir das nicht !

 

Um Ihnen aber dennoch zu helfen, haben wir hervorragende Musterschreiben (Einzigartig, nur auf moebelschlau zu bekommen), die wir bis ins Detail ausgearbeitet und zusammen gestellt haben, die Ihnen mit Sicherheit schnell, kostengünstig und zielbringend weiterhelfen können.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dirk Zimmermann

E-Book Musterschreiben

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

Inhaltsverzeichnis Seite 2

 

Einleitung Seite 3 - 9

 

Der Musterbrief, das Musterschreiben Seite 10 - 12

 

Über moebelschlau Seite 13

 

 Impressum Seite 14

 

 

 

Bevor es zu dem Musterschreiben / Musterbrief geht, möchten wir Ihnen noch einige interessante Tipps mit auf dem „Weg“ geben!

 

 

Welche Fehler können entstehen und in welchen Bereichen werden sie gemacht ?

 

 

Einleitung

 

 

Reklamation was ist das oder was tun ? Der „Dschungel“ der Richtlinien und Normen Je besser man einen Kunden berät, desto kleiner ist das Reklamationsrisiko! Ein Wirrwarr aus hoch emotionalen Gefühlen die oft kurz vor einer massiven, menschlichen Explosion steht. Die Ursachen von Reklamationen und Beschwerden gerade im Kaufvertragsrecht sind sehr vielfältig. Kein Mensch und kein Unternehmen ist fehlerfrei. Fehler können also immer und überall entstehen. An der folgenden Auflistung möglicher Fehler im Bereich des Kaufvertragsrechts, können Sie schon erahnen wie bedeutungsvoll eine vernünftige Beratung oder Aufklärung sein kann.

 

 

Welche Formen der Fehler gibt es :

 

 

  • Beratungsfehler (Bekannte, Verwandte etc.)

 

  • Verkäuferfehler

 

  • Bestellfehler

 

  • Herstellerfehler

 

  • Aufmaßfehler

 

  • Montagefehler

 

  • Kundenfehler

 

 

 

Nennen wir mal bei jedem der oben genannten Aufzählungen typische Fehler die zur Beschwerde oder zum Ärgernis führen, obwohl das nur ein ganz kleiner Einblick ist.

  

 

Beratungsfehler (Bekannte, Verwandte etc.)

 

 

Jeder hat vermutlich in seinem Bekanntenkreis immer wieder Leute die sich zu vermeintlichen Fachmännern aufspielen und Empfehlungen geben die zwar gut gemeint sind, aber besser gesagt fachlich ungeeignet sind. Gerade im Fall einer Reklamation sind exakt fachliche Aussagen über den weiteren Verlauf nötig, um nicht in ungewisse abzudriften. Gerade die Aussage die von Bekannten und Verwandten gern gemacht wird : „Das darf nicht sein, dass ist bei meinem Kollegen auch nicht“ ohne dies zu begründen. Glaubt man diesen Aussagen, kann es schnell zu einem Streit zwischen dem Händler und Ihnen kommen. Genau diesen Streit wollen wir mit unseren fachlichen Musterschreiben verhindern!

 

  

Verkäuferfehler

 

 

Meistens sind es mündliche Versprechungen die seitens des Verkäufers gemacht werden und die, wie es sich später herausstellt, den Kunden verärgern, weil diese gar nicht einzuhalten sind. Ein gern gemachter Spruch seitens des Verkäufers eines Montageauftrages: Die Monteure machen das schon! Ein Gedanke des Verkäufers der kurz daher gesagt wird ohne es böse zu meinen, aber einen fatalen Fehler auslösen kann, den der Monteur z.B. aus fachlichen - oder sicherheitstechnischen Gründen gar nicht ausführen kann oder darf.

Unser Tipp: Deshalb lassen Sie sich alles versprochene schriftlich im Kaufvertrag bestätigen.

  

 

Bestellfehler

 

 

Der Bestellfehler und auch der nachfolgende Punkt 4 haben eigentlich nichts mit der Beratung oder der Aufklärung zu tun, aber wir möchten die Punkte trotzdem gerne ansprechen und auch an Ihr Verständnis appellieren, dass nicht immer die Schuld am Verkäufer oder Monteur gesucht wird. Denn der Verkäufer der Ihren Auftrag „geschrieben“ hat, leitet den Vorgang weiter an den Einkauf, der dann die Bestellung der Ware einleitet. Hier schleichen sich eher meistens Zahlendreher ein, die als Folge zu einer falschen Warenlieferung führt.

 

 

Herstellerfehler

 

 

Einer der häufigsten Fehler im, zumindest dann, wenn man die Statistik zu Grunde legt, sind Herstellerfehler. Nur ist die Statistik ein wenig „schwammig“. Denn die meisten Reklamationen oder Beanstandungen die auf das „Konto“ des Herstellers gehen, sind eigentlich Transportschäden. Das Schwierige am Sachverhalt ist, die eigentliche Ursache, also den genauen Zeitpunkt und Ort der Beschädigung zu bestimmen. Die Ware ab Werk des Herstellers kann einige Stationen durchlaufen, bis sie letztendlich beim Kunden/Verbraucher angekommen ist. Jetzt den genauen Ort oder den Entstehungspunkt des Kratzers, die Druckstelle oder die Macke an der Ware zu ermitteln, ist in vielen Fällen unmöglich. Vorwiegend lassen sich nur Vermutungen erstellen.

 

 

Aufmaßfehler

 

 

Nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde (z.B. über eine Küche, ein Wintergarten , ein Dach etc.) wird sich in den nächsten Tagen bzw. in der Regel nach ca. 1 bis 3 Wochen der Aufmaßtechniker nach vorheriger Terminabsprache bei Ihnen vorbeischauen. Wenn kein Aufmaßtechniker bei Ihnen erscheint, ist das ein Grund skeptisch zu werden und es wäre ratsam einmal nachzufragen, warum kein Aufmaß nötig ist. Auch gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel bei einem Ergänzungskauf, das heißt, wenn Ihr bestehendes Objekt um einige Elemente erweitert werden. Natürlich ist das Aufmaß auch von der Größe oder Wertigkeit abhängig. Für kleine Elemente ist normalerweise kein Aufmaß notwendig. Für uns persönlich hat das Aufmaß einen sehr hohen Stellenwert, wenn es darum geht, dass das Objekt fehlerfrei und einwandfrei montiert werden soll. Bitte bedenken Sie, dass auch Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Aufmaßprotokoll in die Verantwortung genommen werden. Jetzt denken Sie bestimmt: „Mit dem Aufmaßtechniker kommt doch ein Profi“. Soweit richtig, aber auch ein Profi ist auf Ihre Mithilfe und den exakten Angaben angewiesen!

 

Unser Tipp : Sie können erahnen wie wichtig das Aufmaß ist, also nehmen Sie sich genügend Zeit für das Aufmaß. Schreiben Sie sich die Fragen, die Sie haben auf einen Notizzettel und arbeiten diese mit dem Aufmaßtechniker gemeinsam ab. Es wäre auch besser, den Aufmaßtermin gemeinsam mit Ihrem Partner etc. durchzuführen, denn 4 Ohren und 4 Augen, hören und sehen besser.

 

 

Montagefehler

 

 

Können Montagefehler vermieden werden? Sicherlich können da, wo gearbeitet wird Fehler entstehen, dass ist menschlich! Wer zu Ihnen kommt und Ihr Objekt/Ware montiert, können wir von hieraus nicht beurteilen. Wir können Ihnen nur kleine Tipps mit auf den Weg geben, damit Sie die besseren Monteure finden. Wie erfahre ich, dass die Monteure sehr gut sind? Unser Tipp : Fragen Sie den Verkäufer nach dem besten Montageteam, es gibt immer gute und bessere Monteure! Wurde im Bekanntenkreis schon mal ein Objekt zur Zufriedenheit von dem gleichen Händler aufgebaut. Wenn ja, dann bitten Sie Ihren Bekannten um einen Gefallen. Er soll mal beim Händler nachfragen, welches Montageteam damals sein Objekt montiert hat. Im übrigen könnte noch die Länge der Betriebszugehörigkeit des Montageteams, zumindest ein Indiz für den Erfahrungsschatz sein. Auch die Mitarbeiter der Tourenplanung, die für die Termine zuständig sind, kennen den Unterschied zwischen guten und besseren Monteuren. Vielleicht können Sie bei der Terminplanung dem Disponenten einen kleinen aber sehr wichtigen Tipp entzaubern.

 

 

Kundenfehler

 

 

Auch wenn Sie es nicht gerne hören, aber auch hier werden nicht wenige Fehler gemacht. Beim Autokauf kennt sich der Kunde nicht selten besser aus als der Autoverkäufer. Beim Möbelkauf ist das seltsamer Weise anderes. Da erwartet der Kunde, dass er bis ins letzte Detail vom Einrichtungsberater aufgeklärt wird. Kann er aber nicht! Um nur einige Beispiele zu nennen:

 

  1.  Der Verkäufer kennt nicht Ihre örtlichen Begebenheiten,
  2.  Natureigenschaften haben besondere Merkmale,
  3.  Serienproduktion und maßgefertigte Ware haben deutliche Unterschiede.

 

 Allein schon aus diesen drei Beispielen resultieren so viele Fehler. Aber kein Grund zur Sorge, deshalb gibt es www.moebelschlau.de

 

 

 

 

 

 

Das Musterschreiben

 

 

Die Abholung und Anlieferung von Ersatzware seitens des Händlers

 

 

 

Absender: (Datum)

 

(Vorname, Name)

 

(Straße, Hausnummer)

 

(Postleitzahl, Stadt)

 

 

 

An:

 

(Name des Händlers)

 

(Straße, Hausnummer)

 

(Postleitzahl, Stadt)

 

 

 

 

(Kaufvertragsnummer)

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 ich habe in Ihrem Haus am (Datum) einen Fernsehsessel bestellt, den ich dann am (Datum) bei Ihnen an der Warenausgabe abgeholt habe. Bereits kurze Zeit später, am (Datum), trat an dem Fernsehsessel ein gravierender Sachmangel dergestalt auf, dass die Liegefunktion nicht mehr gewährleistet war. Diesen Mangel rügte ich umgehend mit Schreiben vom (Datum) und bat um eine Austauschlieferung Zug um Zug an meine Adresse.

 

Hierauf verneinten Sie meinen Anspruch bzw. teilten mir mit, dass der Austausch des Fernsehsessels bei Ihnen an der Warenausgabe erfolgen muss.

 

Ich möchte juristisch darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, die Nacherfüllung i.S. nach § 439 BGB am momentanen Belegenheitsort der Kaufsache auf eigene Kosten durchzuführen haben.

 

Allein die Interpretierung des § 439 II BGB (das der Verkäufer die Transport- und Wegekosten tragen muss) entspricht der Vorschrift bzw. ist mit der Sichtweise des Art. 3 IV Verbrauchsgüterrichtlinie vereinbar - (vgl. Bamberger/roth, BGB, § 439 Rdnr. 13 m.w. Nachw.; Huber, NJW 2002, 1006)-, dass die Nacherfüllung am jeweiligen Belegenheitsort der Kaufsache zu erbringen ist. Denn Sinn und Zweck des Reglement ist es den Käufer durch eine mangelbehaftete Ware nicht weiter in zeitlicher sowie in finanzieller Hinsicht zu belasten. Somit trifft Sie in jedem Fall die Bringschuld.

 

Auch eine Unzumutbarkeit bzw. eine Unverhältnismäßigkeit ihrerseits liegt nicht vor. Hier verweise ich auf die Publikation, dass der Kostenaufwand der Nacherfüllung bis zu 100 Prozent des Kaufpreises der mangelfreien Sache dem Händler oder Verkäufer zumutbar ist. (vgl. Palandt/Putzo, BGB, 63. Aufl., § 439 Rdnr. 16; Huber, NJW 2002, 1006 [1008])

 

Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, unverzüglich an meine o.g. Adresse eine einwandfreie Ersatzlieferung bis zum

 

 

(Datum)

 

 

 vorzunehmen.

 

 

Vorsorglich erkläre ich bereits jetzt für den Fall, dass die Ersatzlieferung an o.g. Adresse verweigert wird, den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordere sie auf, den Fernsehsessel bis zum (Datum) zurückzunehmen, Zug um Zug gegen Rückerstattung des Kaufpreises in Höhe von (Betrag) Euro.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 (Unterschrift)

 

 

 

Viel Erfolg wünscht moebelschlau.de

 

 

Über moebelschlau

 

 

www.moebelschlau.de kann aus einer 20 jährigen praxisorientierten Erfahrungzurückgreifen und steht in engen Kontakten zu Technikern, Meistern, Montageexperten, Sachverständigen und Anwälten. Wir geben nützliche Tipps und lohnenswerte Informationen rund um das Thema Reklamationen. Wir helfen den Einkauf optimal vorzubereiten und geben unser Wissen weiter, auch wenn es mal zur Reklamation kommt. Dann stehen wir Ihnen mit unseren Musterschreiben /Musterbriefen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Gut zu wissen, dass es moebelschlau.de gibt!

 

 

 

Impressum

 

 

Dirk Zimmermann

Dipl. Ing. Wolfgang Bahr

Im Brameyer Pättken 5

59199 Bönen

 

Telefon: 02383-922958

E-Mail: moebelschlau@mail.de

Internet: www.moebelschlau.de

 

Ust.-Id.-Nr.: DE 322/5293/1635

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§

 

 

www.moebelschlau.de

 

 

Dirk Zimmermann

Dipl.-Ing. Wolfgang Bahr

 

Wie erkennt man die Qualität beim Möbelkauf oder wer hilft mir bei einer Reklamation? Diese und viele andere Fragen werden bei moebelschlau beantwortet. Moebelschlau bietet Ihnen eine Vielzahl von Ratschlägen und Möbel Tipps die Ihnen helfen werden, dass der Möbeleinkauf zum Erfolg wird und nicht in einer Beanstandung endet. Aber auch bei einer Reklamation können wir Ihnen mit unseren hochwertigen Musterbriefen und Musterschreiben weiterhelfen. Die Hintergrundinformationen beim Möbelkauf oder bei einer Reklamation werden leicht verständlich dargestellt. Auch mit unseren Insidertipps und den Hinweisen bei der Pflege und Reinigung von Möbeln können wir Ihnen behilflich sein.

 

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen

 


 

 

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Wir bitten Sie aber dennoch fair gegenüber dem Händler zu bleiben, und nicht mit diesem Potenzial des Briefes, unberechtigte Ansprüche aus einem ausweglosen Sachverhalt "durch zu boxen"

 

 

Unser Musterbrief ist kein „08/15“ Brief, sondern ein gut durchdachtes Manuskript die den Handel zum Nachdenken zwingt. Fehlt das Hintergrundwissen in einem Schreiben, schwinden natürlich auch die Erfolgsaussichten. Denken Sie daran: Der Erfolg kommt immer über erstklassige Darstellungen, die wir Ihnen an die „Hand“ geben bzw. auf das „Papier“ bringen.

 

 

Wir wollen mit unseren Musterschreiben nicht nur mit den nötigen Paragraphen punkten, sondern Ihnen eine überdurchschnittliche fachliche Expertise zur Verfügung stellen, die eine außergewöhnliche Kompetenz und Sachkunde vermittelt.

 

 

 

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