Anlieferung einer Polstergarnitur über einen Online-Shop

 

Sobald die Polstergarnitur für den Versand bereit steht, wird diese mit Verpackungsmaterialien ( z.B. Pappe, Knallfolie, Schaumstoff etc. ) umhüllt und für den Versand per Spedition vorbereitet. Desto besser die Ware mit den entsprechenden Materialien verpackt wird umso besser ist die Polstergarnitur natürlich vor Transportschäden geschützt.

 

Das heißt aber auch im Gegenzug, dass die gut verpackte Garnitur schwieriger und komplizierter zu öffnen ist. In der Verzweiflung mit der wohlgemeinten Verpackung greift der Kunde zu einem nicht ungefährlichem Werkzeug, dem Cuttermesser bzw. Teppichmesser. Mit diesem Rasierklingen scharfen Gerät kann es sehr schnell passieren, dass ein Schnitt im Bezug verursacht wird. Teilweise merkt man diesen selbstverursachten Schnitt erst Tage später in seiner Garnitur und dann ist der Ärger groß.

Denken Sie daran, dass bereits der Gefahrübergang erfolgt ist. Gem. § 446 BGB geht beim Kauf die Gefahr mit Übergabe der verkauften Sache über. Das heißt, für selbstverursachte Schäden durch den Kunden haftet nicht der Versender oder Händler. Auch ein Lieferschein mit der Bestätigung der Mangelfreiheit hat erhebliche Auswirkungen auf spätere Reklamationen.

 

Tipp : Also, wenn schon mit einem Teppichmesser geöffnet wird, dann vorsichtig von unten öffnen, also die Garnitur auf die Seite oder auf dem „Kopf“ stellen. Falls trotzdem zu tief geschnitten wird, wird „nur“ der Nesselstoff beschädigt und nicht der Bezugsstoff.

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